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1. Bd. 2 - S. 354

1911 - Leipzig : Wiegandt
- 354 — Die Billets zur Theilnahme an den Fahrten sind nur an den am Bahnhöfe errichteten Cassenbnreau zu erhalten, und haben sich diejenigen, welche sich Billets kaufen wollen, der unumgänglich nöthigen Ordnung halber, in die angebrachte Barriere zu begeben. Vorausbestellungen können unter keiner Bedingung angenommen werden. Tie Ausgabe der Billets zur zweiten Fahrt — der ersten für das Publikum — erfolgt um 9| Uhr, die der Billets für die andern Fahrten nach Abgang des vorhergehenden Zuges. Der Einlaß in den Bahnhof geschieht ] Stunde vor der jedesmaligen Abfahrt. Tie Preise der Plätze für eine einfache Fahrt von Leipzig nach Althen, oder umgekehrt sind: In erster Wagenclasse 8 Groschen, „ zweiter „ 6 „ dritter „ 4 „ . Besondere Kinderbillets werden nicht ausgegeben und Kinder unter 12 Jahren gar nicht zugelassen. Um den von hier nach Althen Fahrenden die Rückfahrt zu sichern, ist die Einrichtung getroffen worden, daß mit dem Billet zur Fahrt nach Althen zugleich ein Billet zur Rückfahrt mit dem zweiten zurückkehrenden Wagenzuge verkauft wird, so daß die Passagiere jedes Wagenzuges ungefähr 1 Stunde am Stationsorte verweilen können. Wer von feinem Retourbillet keinen Gebrauch machen will, erhält den Betrag desselben an der Casse in Althen gegen Abgabe des Billets zurück. Tie Billets zur ersten Fahrt von Althen nach Leipzig sind nur an der Casse in Althen zu bekommen. Die Billets zur letzten Fahrt von Leipzig aus werden ohne Billets zur Rückfahrt ausgegeben. Eine am Vordergebäude des Bahnhofs ausgehangene Tafel wird angeben, die wievielste Fahrt bevorsteht, und welche Stunde sie erfolgen wird. Tie Fahrenden haben, theils der Ordnung, theils ihrer eignen Sicherheit halber, nachstehende Anordnungen genau zu befolgen: 1) Das Billet ist nur für den Tag, die Fahrt und den Platz gültig, welche darauf bemerkt sind. 2) Das Signal zur jedesmaligen Abfahrt wird mit einer Glocke gegeben; auf das erste Läuten haben die Passagiere ihre Plätze einzunehmen, von welchen Niemand während der Fahrt aufstehen darf. 3) Der Passagier hat das Fahrbillet bei sich zu führen; wer bei der Revision ohne Billet gefunden wird, ist zur nochmaligen Erlegung des Fahrgeldes verpflichtet. 4) Das Tabakrauchen in der ersten Wagenklasse ist streng untersagt. 5) Hunde dürfen auf den Bahnhof nicht mitgebracht werden. 6) Das Ein- und Aussteigen der Passagiere hat nur nach Anordnung des Schaffners zu geschehen. 7) Die auf dem hiesigen Bahnhöfe Ankommenden haben denselben auf dem bezeichneten Wege sofort zu verlassen. Das Betreten und Begehen der befahrnen Bahn ist übrigens Jedermann, mit alleiniger Ausnahme der angestellten Beamten und der Direktoren, durchaus verboten und sind etwa ausgegebene Karten zum Bahnbesuch nur für den nicht befahrnen Bahntheil giltig. Da diese sowie alle andere von uns getroffenen Vorkehrungen nur die Aufrechthaltung der Ordnung bei den ersten Fahrten und die Abwendung möglicher Gefahren für Fahrende so wie für Zuschauer zum Zwecke haben, so rechnen wir mit Sicherheit darauf, daß wir in dem achtbaren Theile des Publicums den
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