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1. Bd. 2 - S. 390

1911 - Leipzig : Wiegandt
- 390 - Wir haben die Lasten der Kirchen und Schulen zu tragen, wir geben ihren Dienern das, was ihnen gebührt; aber leider sehen wir uns außerhalb des Genusses der entsprechenden Rechte im Kirchen- und Schulwesen . . . Mögen Ew. Königl. Majestät der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen lassen, durch welches den Kirchengemeinden ihr natürliches Recht: Geistliche und Schullehrer selbst zu wählen, ihre Kirchen- und Schulangelegenheiten selbst zu besorgen, das Kirchen-und Schulvermögen selbst zu verwalten, gegeben, das Einkommen der Geistlichen sixirt und ihre Stellung in der Kirchengemeinde vom Betrieb einer Landwirthschaft und ähnlichem weltlichen Beisatze gänzlich geschieden wird." (Die Adresse weist ferner hin auf die Lasten, die Grund und Boden bedrücken, und fährt fort:) „Die neuere Gesetzgebung hat zwar viel von dem alten Unrechte, das auf unfern Grundstücken lastete, gehoben; allein noch darf der Geistliche eine Ausnahme machen in Ablösung der Pfarrzehuteu, noch zertreten die Jagdberechtigten unsere Saatfelder und ihr Wild zernagt unsere Pflanzen und Bäume, noch lastet der furchtbare Druck des Lehugeldes auf uns und Hunderte von Processen legen sich saugend an den Wohlstand der Gemeinden; immer klarer wird es uns auch, daß der Erwerb eines Theiles dieses Rechtes mit rechtswidrigem Verfahren der Gerichte behaftet war. Möge Ew. Königl. Majestät der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen, worin die Ablösbarkeit des Pfarrzehntes wiederhergestellt, die Ablösung der Jagd vermittelt, und die von Rechtswidrigkeiten der Gerichte begleiteten Fälle einer Lehngeldszahlnng als zum Erwerb des Lehngeldsbesugnisses unfähig erklärt werden. Wenn Ew. Königl. Majestät unsere Wünsche erhören wollen, so sind wir der einfachen Überzeugung, daß solche Gesetze nur dann zum vollen Glücke des Landes gereichen können und gesichert sind, wenn sie von Ministern ausgeführt werden, welche auch mit ganzer Seele ihnen zugethan sind und dabei nicht erst entgegenstehende Grundsätze zu verlängnen oder aufzuschieben brauchen. Jeder Anruf Ew- Königl. Majestät an Ihre Sachsen wird einen froheren und begeisterteren Anklang finden, wenn er von Männern gegengezeichnet ist, die das Vertrauen, die Liebe, die Achtung des Volkes genießen. In unbegrenzter Verehrung und Anhänglichkeit Ew. Königlichen Majestät treueste und gehorsamste (Folgen die Unterschriften). Groß- und Kleinzschocher und nachverzeichnete Orte den 7. März 1848." (Leipziger Tageblatt 1848, Nr. 70.) 7. Die Aufhebung der Preßzenfur. a) Aus einer Eingabe der Zensoren an das Ministerium um Abschaffung der Zensur, vom 7. März 1848. „. . . Eine mehrjährige Uebung der Censur ... hat uns zu der innigen Ueberzeugung gebracht, daß die Censur, abgesehen von Dem, was ihr principiell entgegensteht, ein Institut sei, welches seinen Zweck dergestalt verfehlt, daß durch dasselbe der Geist der Ungesetzlichkeit nicht zurückgehalten, sondern vielmehr herausgefordert und durch die Reizung zur gefährlichsten Böswilligkeit aufgestachelt wird, daß mancher ehrenwerthe und besonnene Mann durch die Vorstellung einer Bevormundung von der Discussiou der wichtigen Fragen des öffentlichen Lebens sich zurückschrecken läßt, während viele von denen, welche sich der Schriftstellerei aus-
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