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1. Vom Untergange des Weströmischen Reiches bis zum Westfälischen Frieden - S. 72

1894 - Breslau : Trewendt
72 Heinrich V. 1106—1125 raffen wolle, um die Schmach und Erniedrigung durch rühmliche Thaten auszulöschen. Obwohl die deutschen Fürsten jetzt ihre wahre Gesinnung an den Tag legten und seinen Schwager, Herzog Rudolf von Schwaben, zum Könige wählten, ließ Heinrich den Mut doch nicht sinken. Er kehrte nach Deutschland zurück und nahm hier mit Hilfe der rheinischen und schwäbischen Städte und der süddeutschen Bischöfe den Kampf mit dem Gegenkönige auf, der aber bis zu seinem Tode in der Schlacht bei Hohenmölsen an der Elster (1080) siegreich blieb. Heinrich ging hierauf wieder nach Italien, ließ einen Gegenpapst (Klemens Iii.) wählen und besetzte Rom bis auf die Engelsburg, in der Gregor Vii. auf seinen normannischen Lehnsmann, Robert Gniscard, wartete. Als dieser endlich erschien, gab der Kaiser vorläufig den Kampf auf und zog nach Deutschland ab. Aber die Gewaltthaten der Normannen in Rom zwangen auch den Papst, die Stadt zu verlassen; gab man doch seiner Halsstarrigkeit die Schuld an den schrecklichen Verwüstungen. Er starb bald darauf in Salerno mit den Worten: Dilexi iustitiam et odi iniquitatem; propterea morior in exilio'). Die folgenden Päpste setzten den Kampf gegen den Kaiser erfolgreich fort, unterstützt von der Markgräfin Mathilde, den Normannen und eine zeitlang von Heinrichs ältestem Sohne Konrad. Auch in Deutschland, wo man den Luxemburger Hermann von Salm als neuen Gegenkönig aufgestellt hatte, nahm der Bürgerkrieg zwischen der hildebrandschen (päpstlichen) und der kaiserlichen Partei kein Ende. Von seinem zweiten Sohne (Heinrich V.) zur Abdankung gezwungen, flüchtete der alte Kaiser zu dem befreundeten Bischof Otbert von Lüttich und schied hier, wie Gregor Vii., elend und von fast allen verlassen, aus dem Leben. § 48. Heinrich V. 1106—1125. [Heinrichs Kampf mit Paschllis Ii. und den deutschen Fürsten.] Heinrich V. war zwar durch die päpstliche Partei auf den Thron gelangt, aber nichts lag ihm ferner, als ein Verzicht auf irgend eines seiner kaiserlichen Rechte. Er fuhr daher auch fort, die Bischöfe mit Ring und Stab zu belehnen, und als Paschälis Ii. das Verbot der Laieninvestitur erneuerte, zog er mit einem stattlichen Heere nach Italien und verabredete mit dem Papste 1111 folgenden Vertrag: Der König solle alle kirchlichen Lehnsgüter für sich behalten, dafür aber dem Papste die Investitur überlassen. Hiermit waren jedoch sowohl die weltlichen Fürsten, als auch die Bischöfe unzufrieden: jene, weil sie fürchteten, der König könne zu !) Vergl. Psalm 45,8 und Hebr. 1,9.
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