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1. Vom Untergange des Weströmischen Reiches bis zum Westfälischen Frieden - S. 187

1894 - Breslau : Trewendt
Anhang: Geschichtlich-geographische Übersicht 187 Krieges entschied jedesmal das Bedürfnis, ob jenes Simplnm zu verdoppeln, zu verdreifachen u. s. f. sei. 5. Das Reichskammergericht bestand zwar fort, geriet aber in immer größeren Verfall. Die mächtigeren Fürsten besaßen ohnehin besondere privilegia de non appellando, und Bestechung und Parteilichkeit der Richter, sowie Verschleppung der Prozesse waren nichts Ungewöhnliches. So wunderlich war das Deutsche Reich beschaffen, das aus dem großen Kriege hervorging: ein vom Auslande verspottetes Staatsgebilde, ein Staatenbund ohne inneren Halt und Zusammenhang. Das politische Leben zog sich in die Einzelstaaten zurück, das Verlangen nach einem deutschen Gesamtvaterlande war völlig geschwunden. ^Wirtschaftlicher Zustand des Reiches nach dem Kriege.] Von der Trostlosigkeit der gesellschaftlichen Zustände im damaligen Deutschland giebt der satirische Roman „der Simplicissimus" von Grimmelshausen ein lebensfrisches Bild. Der Grund und Boden Deutschlands glich einer Wildnis, die Städte und Dörfer waren entweder zerstört oder in ihrem Wohlstände völlig vernichtet, die Zahl der Bewohner um 2/s vermindert. Böhmen z. B. zählte vor dem Kriege 3 Millionen Menschen, nach dem Kriege 800 000; Württemberg vorher 400000, nachher 40000. Die G eldnot war durch die zahlreichen Heere,* die sich in den deutschen Ländern umhertrieben, so groß geworden, daß selbst viele Fürsten, auch der Kaiser, zu Geldfälschungen griffen. Überhaupt war der sittliche und religiöse Zustand des Volkes, wie man namentlich auch aus den damals blühenden Hexenprozessen ersehen kann, vollkommen verwahrlost, das Gefühl nationaler Selbständigkeit und Zusammengehörigkeit ganz geschwunden; selbst die beutsche Sprache, Sitte und Tracht nahm viel Ausländisches, besonders Französisches in sich auf. § 129. Anhang: Geschichtlich-geographische Übersicht der im Jahre 1648 vorhandenen Staaten. 1. Deutschland. Außerhalb des Deutschen Reiches lagen damals Schleswig, West- und Ostpreußen, Posen, Ungarn, Elsaß, Metz, Toul, Verdun und die Schweiz. Dagegen gehörten zum Reiche die habsburgischen Länder Österreich. Kärnten, Kram, ein Teil Istriens mit Triest, Tirol, Vorarlberg, Böhmen, Schlesien und Mähren. Zum Reiche wurden auch gerechnet, obwohl sie nichts mehr mit ihm zu thun hatten, die den burguudischen Kreis bildenden Länder: Die spanische Niederlande (Belgien) und die Franche Comtö; zum Reiche gehörte ferner das Herzogtum Savoyen. — Es gab acht Kurfürsten, drei geistliche (Mainz, Trier, Köln) und fünf weltliche (Böhmen, Sachsen, Brandenburg, Bayern und die Rheinpfalz). Böhmen
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