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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 7

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
wenig oder gar nichts verstanden, die oft auch gar nicht der Kirche dienen wollten, sondern ihr geistliches Amt durch einen schlecht bezahlten Stellvertreter verwalten ließen, wohl aber das reiche Einkommen sich gut gefallen ließen und in Saus und Braus dahin lebten. Und . gerade zur Zeit Heinrichs Iv. wurde diese Simonie sehr stark getrieben, in Deutschland und in anderen Ländern, und gerade die Räte des Königs Heinrich verdienten sich damit viel Geld, indem sie ihrem Herrn immer den Meistbietenden zum Bischof u. s. w. vorschlugen. Jetzt wissen wir, warum und wozu der Papst Gregor die Simonie verbot? Er wollte keine unfähigen, ungelehrten und faulen Geistlichen haben, sondern solche, die der Kirche und den Gläubigen mit Gottesdienst und Predigt und Unterweisung dienen könnten und wollten; die Kirche sollte nicht mehr ihre Güter verschwenden, ohne dafür die rechten Dienste zu erhalten. Ob aber die hohen Herren, die Fürsten und ihre Räte, die Käufer und Verkäufer dem Gebot des Papstes gehorchen und das einträgliche Geschäft aufgeben werden? Das wird ihnen wohl sehr sauer werden, sie werden sich sträuben oder das Geschäft heimlich fortsetzen. Und was wird der Papst da thun? Wir kennen schon (aus 1 u. 2) die Mittel, die er anwenden wird. Er wird erklären: Die gekauften geistlichen Ämter sind ungültig; wer ein Amt kaust oder verkauft, kommt in den Bann. Und das wird wohl helfen. Zusammenfassung: Dritte Einrichtung Gregors: Kein geistliches Amt darf gekauft oder verkauft werden. Zweck: Die Kirche soll nur fähige und eifrige Diener haben. Mittel: Drohung mit Entsetzung und Bann. Überschrift: Verbot der Simonie. ' 4. Die Verleihung des Bischofsamtes (Investitur). Die neue Bestimmung Gregors lautete: Kein Geistlicher darf künftig die Investitur zum Bischofsamt von einem Laien annehmen, und kein Laie darf künftig einem Geistlichen die Investitur erteilen. Was soll das heißen? Investitur bedeutet Einkleidung mit Ring und Stab; diese beiden Dinge wurden dem zum Bischof gewählten Geistlichen als Zeichen seiner neuen Würde zugeschickt; der Ring bedeutete die Vermählung mit seiner Braut, der Kirche; der Stab bedeutete den Hirtenstab, mit dem der neue Bischof die Schafe Christi weiden solle. Erst wenn er die Investitur mit Ring und Stab erhalten hatte, war er wirklich Bischof und durfte die Herrschaft in seinem Bistum beginnen. Diese Investitur sollte von nun an kein Laie mehr erteilen. Laie heißt jeder Christ, der kein geistliches Amt hat, sondern ein bürgerliches, weltliches Amt bekleidet, also z. B.? Was für Laien meinte wohl Gregor mit seinem Verbot? Natürlich die höchsten und mächtigsten Laien, Herzöge und Könige, die einen geringen Geistlichen durch die Investitur zum Bischof erhoben. Wie war es also wohl vor Gregor mit der Investitur gewesen? Der Kaiser oder Herzog wählte, wenn ein Bischossstuhl frei geworden war, aus den ihm bekannten und ergebenen Geistlichen einen zum Bischof
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