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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 8

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
und überreichte ihm dann Ring und Stab; dafür mußte ihm natürlich dieser den Eid der Treue und deö Gehorsams leisten (Lehnseid). Aber warum war das so eingerichtet? Die Bischöfe sind doch Diener der Kirche und haben die Geistlichen zu regieren, den Gottesdienst und die Predigt zu überwachen? Wir wissen aus der Geschichte Karls des G. und Ottos des G. sowie aus dem, was wir oben über die Simonie gehört haben, daß die Bischöfe zugleich Reichsfürsten waren die Land und Leute regierten, Steuern erhoben. Recht sprachen, den Heerbann aushoben und dem Kaiser zuführten. Land und Leute kann ihnen aber nur der Kaiser verleihen, weil er der oberste Herr über Land und Leute ist; er giebt ihnen die fürstliche Gewalt in ihrem Bistum zu Lehen, gerade wie den Fürsten, und verlangt dafür den Dienst-oder Lehnseid, sonst hätte er ja gar keine Gewalt mehr über das verliehene Land. Wie sollte aber das von jetzt an nach dem Willen Gregors werden? Nicht mehr der Laie — also der Kaiser — darf einen Geistlichen zum Bischof wählen und ihm dann die Investitur mit Ring und Stab geben sondern Geistliche wählen den Bischof (wahrscheinlich die vornehmsten Geistlichen des Bistums, die Domherren, oder auch der Papst selbst) und wenn dem Papste der Gewählte recht ist, so schickt er ihm Ring und Stab und giebt ihm damit nicht bloß sein Hirtenamt, sondern auch sein Fürstenamt, die Herrschaft über Land und Leute; der Lehnseid an den Kaiser fällt natürlich weg. Wenn ich euch nun sage, daß damals halb Deutschland und Italien geistliches Land war und also von Erzbischöfen, Bischöfen und Äbten regiert wurde, so könnt ihr mir leicht die Frage beantworten: Was wird die Folge sein, wenn der Papst seinen Willen betreffs der Investitur durchsetzt? Die Bischöfe sind dann bloß noch vom Papst abhängig, denn er hat sie eingesetzt und kann sie auch wieder absetzen-ihm allein haben sie treu und gehorsam zu sein, nicht mehr dem Kaiser der Papst regiert durch seine Bischöfe halb Deutschland und Italien -der Kaiser verliert die Macht über sein halbes Reich, denn er kann nicht mehr über die Steuern und die Männerkraft der geistlichen Länder verfügen, weil ihm die geistlichen Fürsten nicht mehr den Lehnseid zu schwören brauchen. Und nun wißt ihr auch, zu welchem Zweck der Papst die Investitur durch Laien verbot? Er wollte gerade das, was wir eben die Folge seines Verbotes genannt haben. Der Papst soll Oberherr über alle Bischöfe und die von ihnen regierten Länder werden; der Kaiser soll keine Gewalt mehr über die hohen Geistlichen und die Kirche haben, soll nicht mehr seine guten Freunde und treuen Anhänger zu Bischöfen machen können und soll nicht mehr über geistliche Länder regieren. Wenn nun aber der Kaiser, Könige und Herzöge sich das nicht gefallen und sich ihr seitheriges Recht zur Investitur nicht nehmen lasten, was dann? Dann wird der Papst zu demselben Mittel greifen, wie beim Verbot der Simonie, erwirb jeden Laien, der die Investitur giebt, und jeden Geistlichen, der sie von einem Laien annimmt, mit
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