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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 9

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
dem Bann bedrohen. Ob das Mittel helfen wird? Wir werden es später sehen. Zusammenfassung: Vierte Einrichtung Gregors: Kein Laie darf einem Geistlichen die Investitur zum Bischofsamt erteilen. Zweck: Herrschaft des Papstes über die Bischöfe und ihre Länder, Schwächung der kaiserlichen Macht. Mittel: Drohung mit dem Bann gegen Laien und Geistliche. Überschrift: Verbot der Investitur durch Laien. Hauptzusammenfassung über die vier Einrichtungen Gregors. (Gesichtspunkte: Inhalt, Zweck, Mittel, Zusammenwirken der vier Bestimmungen). Gregor änderte die Papstwahl, damit der Oberherr der Kirche unabhängig würde vom Kaiser; Gregor verbot den Priestern die Ehe, damit die niederen Geistlichen allein dem Papst und der Kirche dienten und gehorchten; er verbot den Kauf geistlicher Ämter, damit die Kirche nur tüchtige Diener bekäme; er verbot die Investitur durch Laien, damit der Papst auch über die höheren Geistlichen und ihre Länder herrschen könne. v. Ob die Einrichtungen Gregors zweckmäßig und gut sind? Die Einrichtungen Gregors sind alle sehr zweckmäßig, d. h.' sie helfen ihm zur Erreichung seines Zweckes (Über den Nachweis im einzelnen siehe oben!), und erzeigt sich also hierbei als ein sehr kluger Mann; aber sie sind nicht alle recht und gut. Ganz berechtigt ist nur das Verbot der Simonie; denn es macht einem großen Unrecht ein Ende. Die Ordnung der P a p st w a h l könnte man ja auch loben, denn es ist recht, wenn die Kirche sich selbst ihr Oberhaupt wählt; aber doch durste Gregor nicht einfach dem Kaiser sein gutes Recht nehmen, sondern mußte sich mit dem Kaiser darüber einigen; er handelte rücksichtslos. Auch durch das Verbot der Priester-e h e nahm Gregor einfach ein Recht hinweg, das die Geistlichen seither besessen hatten; er handelte dabei auch gegen Gottes Einrichtung und den Willen des Heilands; am schlimmsten dabei war aber, daß er seinen Willen so streng und rücksichtslos durchführte. Sehr unrecht war auch das Verbot der Investitur; denn dadurch wollte ja Gregor dem Kaiser die Gewalt über sein halbes Reich rauben und sich selber aneignen, und es ist doch selbstverständlich, daß nur der Kaiser Land und Leute zu Lehen geben darf, und daß er Dienste dafür fordern muß. Recht wäre nur gewesen, wenn der Papst den Kaiser freundschaftlich dazu überredet hätte, nur solchen Geistlichen ein Bistum zu geben, die von der Kirche als tüchtig bezeichnet würden. Aber dem Kaiser und den Fürsten einfach die Verfügung über ihr Eigentum nehmen und daun jeden mit Bann und Entsetzung bedrohen, der sich das nicht gefallen läßt, das ist rücksichtslos und gewaltthätig. Zusammenfassung: So wählt Gregor zwar nur zweckmäßige Mittel und zeigt dadurch große Klugheit, aber er achtet nicht darauf, ob die Mittel recht und gut sind und ist bei ihrer Wahl und Ausführung hart und streng.
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