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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 22

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 22 — durch Auflösung des Lehnseides. Gregor bannte Heinrich hauptsächlich deswegen, weil sich dieser durch Entsetzung des Papstes zum Herrn der Kirche ausgeworfen und die Kirche gespalten hatte. Gregor war der Meinung, daß der Papst Oberherr der Kirche und — durch seine Gewalt zu binden und zu lösen — auch Oberherr von Kaiser und Reich sei. Der Papst wollte den König durch den Bann zur Demütigung und Unterwerfung unter feinen Willen zwingen. 2. Zusammenfassung des letzten Teilabschnittes. (Der Bann-fpruch des Papstes); der vier Teil-Abschnitte (Überbringung und Verkündigung der Wormser Beschlüsse, die Bannung, der Bannspruch); des ganzen Abschnittes (Die Bannung des Kaisers auf dem Konzil zu Rom — Bannfpruch). Iii). Beurteilung. 1. Die Handlungen Gregors. 2. Der Plan Gregors. 3. Die Handlungen Heinrichs. 1. Die Handlungen Gregors. Sie machen auf uns einen ähnlichen Eindruck wie die Einrichtungen Gregors. Daß Gregor die kaiserlichen Räte bannte, war zweckmäßig (denn nur durch solche Strenge konnte er dem Unfug steuern und den Kaiser vor weiteren Übelthaten abschrecken) und gerecht (benn die Räte verdienten die Strafe); Gregor zeigte sich also klug, streng und gerecht, zugleich auch (durch sein Auftreten gegen die vornehmsten und mächtigsten Herren) mutig und rücksichtslos. Daß Gregor nun dem Kaiser Vorwürfe machte wegen feines Umgangs mit den Gebannten und wegen seiner Laster (von denen er freilich nur durch Hörensagen und vielleicht auch durch Verleumdungen wußte) können wir auch noch gut heißen, ja auch noch, daß er dem Kaiser mit der Kirchenstrafe des Bannes drohte; denn der Kaiser hatte sich gegen die Kirche vergangen (Simonie, Umgang mit den Gebannten). Gregor zeigte sich also auch hier streng, gerecht und mutig. Aber daß er dem Kaiser die Einsetzung von Bischöfen vorwarf und ihm mit Entsetzung drohte, das war ungerecht und anmaßend; denn der Kaiser hatte doch das Recht zur Investitur, und Gregor war doch nicht sein Oberherr und Richter. Es war aber auch unklug; denn es mußte ja den jungen, hitzigen und siegesfrohen Kaiser zu Kampf und Gewalttat reizen. Das Verhalten des Papstes auf der Fastenversammlung (insbesondere gegen die Boten) haben wir schon früher als mutig, edelmütig und klug bezeichnet und können jetzt noch hinzufügen, daß er sich beim Empfang der kaiserlichen Botschaft sehr geistesgegenwärtig und entschlossen und bei der Bestrafung der deutschen Bischöfe sehr klug zeigte. Wie sollen wir aber über den Bannspruch des Papstes urteilen? Wertn er den Kaiser wegen der Simonie, des Umgangs mit den Gebannten, der ungerechten Entsetzung und der Spaltung der Kirche aus der Kirche und dem Gottesbienst ausgestoßen hätte, so könnten wir das immer noch billigen, benn dazu hatte der Papst das Recht, die Macht und auch gerechte Ursache; er hätte sich aber trotzbem bebenken müssen,
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