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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 44

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 44 — die Freude; er vertieft sich in das liebliche Bild, er sieht sich an der Spitze von vielen Tausenden Bauern, Bürgern und Rittern, er giebt das Zeichen zum Angriff (daher der Griff nach dem Schwert), er greift an, er siegt, und vor ihm stehen die stolzen Fürsten, gefangen und gebunden, wie einst die Sachsen an der Unstrut; und nun aus nach Rom, gegen den frechen Mönch, ihn zu verjagen oder zu fangen, denn das Schwert ist schärfer als der Bann, deutsches Eisen stärker als der römische Fluch. Doch noch ist es nicht so weit, noch ist er nicht Sieger, sondern wehrlos und ehrlos in der Hand der Fürsten und des Papstes. So erwacht er aus dem schönen Traum, und Kummer und Gram blicken uns wieder aus seinem Antlitz entgegen. So wechseln in der Seele des Kaisers Schmerz und Zorn und Hoffnung, und so reitet er ein in Speier als ein gebeugter Mann, ein Kaiser und doch ein Gegenstand des Mitleids selbst für den geringsten Mann „im letzten Häuselein." Zusammenfassung: Die Fürsten erklärenden gebannten Kaiser für abgesetzt, wenn er nickt binnen kurzer Zeit vom Banne gelöst sei; sie wollen auf dem nächsten Reichstag den Papst endgiltig über Heinrich und feine Herrschaft richten lassen. — Überschrift: Ernied- rigung Heinrichs auf dein Fürstentag in Tribur. b. Wie steht es nun mit Recht und Unrecht in dieser traurigen Geschichte? Es handelt sich bei dieser Frage um zwei Parteien, den Kaiser und die Fürsten. 1. Der Kaiser. Ich habe es euch angemerkt, daß ihr seine Partei ergriffen und Mitleid mit feinem Unglück empfunden habt. Ist er aber ganz rein und ohne Schuld an feinem Unglück? Das Unglück war die einfache Folge und gerechte Strafe des Leichtsinnes, des Übermutes, der Unbesonnenheit, des Jähzornes, der Rachsucht, der Härte und Gewaltthätigkeit womit er den Papst, die Fürsten und die Sachsen behandelt hatte. Er hatte allen dreien nicht bloß angemaßte (z. Sb.?), sondern auch wirkliche Rechte zu entreißen und zu verringern gesucht (Simonie, ungerechte Entsetzung des Papstes, Rat der Fürsten, Freiheiten der Sachsen); durch diese Gewaltthaten trieb er aber die Angegriffenen zu einem Bündnis gegen sich, und diesem Bündnis zwischen Papst und Fürsten mußte er unterliegen; denn die vereinigten Fürsten waren ihm weit überlegen an Waffengewalt, und der Papst gab ihrem Treubruch und Widerstand göttliches Recht durch den Bann. Für seine Thorheit und sein Unrecht mußte nun Heinrich durch die Erniedrigung von Tribur büßen. Und die Erniedrigung war furchtbar hart. Denn durch feine Einwilligung in den Vertrag bekannte er öffentlich gerade das Gegenteil von dem, was er früher gedacht und erstrebt hatte (vergl. seinen Brief aus Worms!). Dem Papst bekannte er: Ich hatte kein Recht dich zu entsetzen, du aber hast das Recht mich zu bannen und zu entsetzen; ich muß dir gehorsam sein „in allen Dingen" (also auch bei der Investitur), du aber bist mir gar keine Pflicht schuldig. Den Fürsten aber bekannte er: Ich habe kein Recht über euch zu herrschen, sondern ich darf bloß mit euch regieren. Und die schwerste Erniedri-
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