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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 46

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 46 — den Papst zum Richter über den Kaiser und die Krone aufstellten, so erniedrigten sie die kaiserliche Gewalt zur Dienerin eines fremden Priesters, so raubten sie dem Reich die Selbständigkeit und Hoheit, die es von jeher neben und über dem Papsttum gehabt hatte, ja sie machten (durch die Investitur) das halbe Reich zum Eigentum des herrschbegierigen Rom und halfen dem Papst zur Erreichung seines stolzen Planes (Vereinigung der obersten geistlichen und weltlichen Gewalt in seiner Hand). Und die solches thaten, das waren Reichsfürsten, deren oberste Pflicht es doch war, mit dem Kaiser für die Macht und Ehre des Reiches zu sorgen. Diese Pslichtvergesienheit können wir nur als einen Verrat des Reiches ansehen und verurteilen. — Zusammenfassung. Iii. 1. Zweierlei Hauptthatsachen hat uns unser Stück vorgeführt: den allgemeinen Abfall (Sachsen, Fürsten, Bischöfe, Volk) und die Fürstenversammlung zu Tribur. Wie hängen beide unter einander zusammen? Die einstweilige Absetzung ist die notwendige Folge des Abfalls (der Gehorsamverweigerung). Und wie hängen beide Ereignisse mit dem Bann zusammen? Sie sind die Folge oder Wirkung des Bannes. Also Überschrift? Die Wirkung des Bannes. It. 1. Überschrift: Die Wirkung des Bannes, d. H. der allgemeine Abfall der Unterthanen und die Erniedrigung Heinrichs auf dem Fürstentag zu Tribur. Kurze Erzählung der Thatsachen: Als der Bann in Deutschland bekannt wurde, fielen zuerst die hart gezüchtigten Sachsen von ihm ab, darauf die Fürsten, die Bischöfe und das Volk. Auf dem Fürstentag zu Tribur beschlossen die Fürsten, Heinrich solle für abgesetzt gelten, wenn er sich nicht binnen Jahresfrist von dem Bann löse, und noch vor Ablauf dieser Frist sollte der Papst in Augsburg das letzte Urteil über ihn sprechen. Iii. 2. D as Verhülln is der Fürsten zum Kaiser war nicht immer so wie zu Heinrichs Zeit. Karl d. G. schaffte die Herzogswürde bei den einzelnen Stämmen ab (warum?) und regierte durch Beamte (Grafen) und Bischöfe, die ganz in seiner Gewalt waren. Zur Zeit Heinrichs I. sind die 5 Herzöge erbliche Herren ihres Stammgebietes, stehen wie Könige neben dem König und helfen oder widerstehen ihm je nach ihrem Gutdünken. (Wie war das gekommen: Schwache Kaiser nach Karl d. Gr.). Otto I. unterdrückt diese übermäßige Gewalt der Fürsten durch blutige Kriege und machte sie zu absetzbaren Beamten des Reiches. Zu Heinrichs Iv. Zeit treffen wir die Fürsten wieder als erbliche Herren (man denke an den Sohn des Sachsenherzogs) ihrer Lehnsgebiete, und zwar in viel größerer Anzahl; sie haben einen großen Teil der Königsgewalt (Heerbann, Geruht, Zölle) in der Hand und sind gewohnt auf den Reichstagen die Geschäfte des Reiches mit zu beraten und so das Reich mit zu regieren. Ja sie verweigern, wenn sie es für nützlich und straflos halten, sogar
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