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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 63

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 63 — den Bürgerkrieg und ist selbst die Folge oder Wirkung von der Lösung des Bannes (da die Fürsten sich ihre durch den Bann gewonnene Übermacht über den König nicht wieder entreißen lassen wollen). Also Überschrift? Iv. 1. Die Wirkung der Lösung des Bannes, d. H. die Wahl eines Gegenkönigs und der Bürgerkrieg. Knappe Erzählung der Thatsachen: Trotz der Lösung des Bannes erklärten die Fürsten Heinrich für abgesetzt und wählten an seiner Stelle den Herzog Rudolf von Schwaben zum König. Daraus entstand ein blutiger Bürgerkrieg zwischen den beiden Gegenkönigen, in welchem Heinrich fast ganz Oberdeutschland gewann, Rudolf aber bei den Sachsen starken Schutz fand. (Natürlich steht es im Belieben des Lehrers, in diese kurze Erzählung alle ihm wichtig erscheinenden Thatsachen einzufügen). Iii. 2. Besprechung über Wahlreich und Erbreich. Wir haben gesehen, welch hohen Wert die Fürsten aus ihr freies Wahlrecht legen (Nachweis: Bruch ihres Versprechens in Bezug auf Heinrichs Sohn, Wahl eines Gegenkönigs, Verzicht desselben auf die erbliche Nachfolge seines Sohnes). Grund hiervon: Sie wollten kein Erbreich, sondern ein Wahlreich (Erläuterung!). Wie war es bei den seitherigen Kaisern mit Erben und Wählen gewesen? Karl d. G erbte das Reich; Heinrich I. wurde von einigen Fürsten zum König gewählt, sein Sohn Otto I. von allen Fürsten und Herren; dann wurde dreimal immer der Sohn des letzten Kaisers zum Nachfolger ernannt, und zwar bei Lebzeiten des Vaters mit Zustimmung der Fürsten. Nach den Aussterben des sächsischen Kaiserhauses wurde der erste fränkische Kaiser wieder durch die Wahl der Fürsten ernannt, dann aber folgte wieder dreimal der Sohn nach und zwar mit Zustim-. mung der Fürsten, nämlich Heinrichs Pater, Heinrich selbst und sein Sohn Conrad. So war also das Reich mehr Erbreich als Wahlreich. Warum strebten aber jetzt die Fürsten so rücksichtslos und treulos nach dem Wahlreich? Sie gewannen durch ihr Wahlrecht mehr Ansehen und Vorteil, mehr Macht im eignen Land und über den gewählten Kaiser (Versprechungen Rudolfs). Ob aber dies Wahlreich auch für Kaiser und Reich vorteilhaft war. Das sehen wir jetzt recht deutlich. Der rechtmäßige Kaiser weicht nicht dem Gewählten, so giebt es zwei Gegenkönige, die um die Krone kämpfen, fo folgt Bürgerkrieg, Verwüstung, Mord. Weiter muß der neu Gewählte seinen Wählern wichtige Rechte und Stücke seiner Macht (Investitur, Erbrecht) abtreten, baburch machen sie ihn schwächer und erniedrigen ihn zu ihrem Diener und zum Diener Roms. Wenn das so fortgeht, so verliert der Kaiser von Wahl zu Wahl an Macht und Ansehen. Die Fürsten aber werben immer mächtiger und übermütiger, machen sich aus Dienern und Beamten zu Herren des Kaisers. Und zuletzt behält der Kaiser nicht einmal so viel Macht, um etwas für das Wohl des ganzen Reiches thun zu können, während die Fürsten nur
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