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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 127

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 127 — alle Rechte des Kaisers üben, alle Einnahmen wieder gewinnen und über Großes und Kleines herrschen. Dafür setzte er 30 Jahre lang seine ganze Kraft ein. Aber die lombardischen Städte traten ihm einig und stark im Bunde mit dem Papst entgegen, und so mußte der Kaiser ihnen die Selbstregierung zugestehen und erreichte nur, daß die Lombarden die Oberhoheit des Kaisers (Lehnseid und Eid der Treue) anerkannten. — Der Kaiser wollte ferner den von der Kirche gewählten Papst nicht anerkennen und so über die Kirche herrschen. Aber der rechtmäßige Papst trat ihm fest entgegen, unterstützt durch die Lombarden, durch die Bischöfe, durch die nichtdeutschen katholischen Völker und zuletzt noch durch die deutschen Bischöfe, und so mußte der Kaiser nachgeben. Er erreichte nur, daß auch das Reich nicht der Kirche Unterthan sein mußte, sondern selbständig neben der selbständigen Kirche stand. Die Lombarden wollten die den früheren Landesherren, den Bischöfen, entrissene Hoheit behalten, da ihre Städte durch die Selbstregierung (Konsuln) emporgeblüht waren. Sie widersetzten sich daher der vom Kaiser eingerichteten Alleinherrschaft, ja nach dem unglücklichen Feldzug des Kaisers gegen Rom wollten sie sich überhaupt von jeder deutschen Herrschaft und von jeder Pflicht gegen den Kaiser losmachen. Aber trotz ihres Sieges bei Legnano erreichten sie (wegen des Abfalles Alexanders) dies Ziel nicht, sondern mußten sich damit begnügen, daß ihre thatsächlich errungene Selbstregierung vom Kaiser anerkannt wurde, daß sie aber im übrigen Unterthanen des Kaisers blieben. Der Papst wollte, daß das von der Kirche rechtmäßig (durch die Kardinäle) gewählte Oberhaupt auch wirklich die ganze katholische Kirche regiere. Durch die obengenannte Unterstützung erreichte er auch dies Ziel. 2. Wer hat nun recht unter: diesen mit einander ringenden Parteien? Die Städte besaßen thatsächlich vor Friedrichs Zeit das Recht der Selbstregierung und hatten dies Recht als die Quelle ihrer Wohlfahrt schätzen und lieben gelernt. Darum dürfen wir es ihnen nickt verdenken, wenn sie dies Recht mit aller Kraft festhalten und ihre Wohlfahrt nicht durch kaiserliche Podestas ruinieren lassen wollten. Freilich können wir es auch dem Kaiser nicht verdenken, daß er die verlorene Herrschaft wiedergewinnen wollte, zumal es für ihn etwas ganz Neues und Unerhörtes war, daß die Bürgerschaften sich selbst regieren sollten. Aber als die Bürgerschaften für die geliebte Freiheit unermeßliche Opfer an Gut und Blut brachten und dadurch bewiesen, daß sie nur als freie Gemeinden leben wollten, da erkannte der Kaiser ihre Selbstregierung als rechtmäßig an. Und das war die beste Gerechtigkeit. Denn die Bürgerschaften verdienten die Freiheit, weil sie dieselbe nur zur Wohlfahrt ihrer Städte benutzten, und sie erhielten ja auch nichts anderes, als was die Fürsten und Bischöfe des Reiches als Lehnsleute des Kaisers schon längst besaßen. Das wahre Recht lag also in dem Hauptpunkt, worin sich beide.parteien im Frieden zu Constanz einigten. (Die Bürgerschaften sind in der Verwaltung ihrer städtischen Angelegenheiten frei.
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