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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 140

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 140 — stürzt. — War es recht, daß seine Lehnsleute ihn verließen? Sie waren ihm keine Treue mehr schuldig, da er selbst die Treue gegen Kaiser und Reich gebrochen hatte; die Treue gegen das Reich steht höher als die Treue gegen einen untreuen Reichsfürsten. 2. Kaiser Friedrich zeigt sich im Streite mit Heinrich außerordentlich mild (Anerbieten der Friedensvermittelung, vierte Vorladung, Rettung des Eigenguts), aber auch gerecht (gebührende Strafe für Ungehorsam, Landfriedensbruch und Hochverrat), als kluger Staatsmann (Zerstückelung des allzugroßen Herzogtums Sachsen, Gewinnung der Fürsten zum Bunde und der sächsischen Lehnsleute zum Abfall) und als tüchti'ger Feldherr (Unterwerfung Heinrichs); auch daß er sich dankbar gegen Dtto von Wittelsbach zeigt, ist hervorzuheben. 3. Die Bedeutung von Heinrichs Sturz für Kaiser und Reich. Die Zerstückelung des allzugroßen Herzogtums Sachsen befreit den Kaiser von einer Gefahr, vermehrt aber die Zahl der kleinen selbständigen (reichsunmittelbaren) Fürstentümer; Sachsen ward einerseits ungefährlich für das Reich, aber andrerseits auch unnütz zur Vergrößerung des Reiches nach Osten bin (denn nur ein mächtiger Fürst konnte die Slaven immer mehr zurückdrängen oder deutsch machen). Neben die lombardischen freien Reichsstädte treten die ersten deutschen Reichsstädte: Lübeck und Regensburg. Die von Friedrich zu Herzögen von Bayern erhobenen Wiltelsbacher regieren noch heute das Königreich Bayern. (Übrigens wurde der dritte Sohn Heinrichs des Löwen Stammvater der noch jetzt in England regierenden Königsfamilie). Die rasche und leichte Besiegung des allgewaltigen und weitberühmten Sachsenherzogs erhöhte die Macht und das Ansehen des Kaisers, nun konnte kein Fürst des Reiches mehr wagen, sich gegen das Gebot des Kaisers aufzulehnen, und so vermehrte Friedrich also auch durch diesen Kampf gegen Heinrich „des Reiches Herrlichkeit". 4. Kulturhistorisches: Gerichtliches Verfahren gegen einen Reichsfürsten (Klage der Fürsten, dreimalige Vorladung, Verurteilung durch Kaiser und Fürsten, Ächtung, Entziehung der Reichslehen und unter Umständen auch des Eigengutes, Verbannung). — Lübeck und Regensburg, die ersten freien Reichsstädte in Deutschland (auch Worms gehört hierher), zunächst kaiserliche Städte genannt. Kaiserliche Pfalzen waren Goslar (Silberbergwerke), Nordhaufen, Mühlhausen; sie konnten sich leicht zu freien Reichsstädten erheben, da sie nur dem Kaiser Unterthan waren. — Unterschied von Lehnsgut (Reichslehen) und Eigengut. Iii 1. Zusammenstellung der Hauptthatsachen in der Geschichte Heinrichs des Löwen: Versöhnung der Welsen mit den Hohenstaufen, zwei Herzogtümer, treue und nützliche Bundesgenossenschaft beim ersten Römerzug; übermütiges Trachten nach voller Selbständigkeit, Unterdrückung der Reichsfürsten, Hilfsverweigerung in Chiavenna; Verachtung der kaiserlichen Vorladung, neuer Landfriedensbruch; Verurteilung, unglücklicher Kampf, Unterwerfung, Verlust aller Reichslehen, dreijährige Verbannung; Zerstückelung Sachsens — 1181.
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