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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 207

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 207 — durch siegreiche Schlachten. Rudolf hatte das friedliche und arbeitende Volk gegen innere Feinde (Raubritter und Friedensbrecher aller Art) zu schützen, damit es in Frieden arbeiten und schaffen könne; und seine Aufgabe gelang ihm für den Augenblick durch Bestrafung der Übelthäter, für die Dauer aber durch Verbot der Selbsthilfe und Aufstellung von Gesetzen und Richtern. Auch Heinrich Iv. und noch mehr Friedrich Barbarossa haben in ähnlicher Weise ihre Unterthanen gegen innere Feinde zu schützen versucht, während Karl der Große sein Reich auch noch gegen äußere Feinde (Sachsen) schützen mußte. Hieraus ergeben sich als die zwei wichtigsten Ausgaben eines Königs (und überhaupt des Herrschers in jedem Lande): Schutz des Volkes gegen äußere Feinde durch Bereitstellung einer Kriegsmacht, damit es überhaupt frei leben und schaffen kann; Schutz jedes Einzelnen gegen innere Feinde, d. H. gegen habgierige und böswillige Volksgenossen durch Aufstellung von Gesetzen und Richtern (Bestrafung der Übelthäter), damit jeder im Volk seines Lebens und Eigentums sicher sei und in Frieden arbeiten könne. Ohne einen Herrn (oder eine Obrigkeit), der diese beiden Aufgaben erfüllt, kann ein Volk gar nicht leben. Die zweite Ausgabe haben wir uns schon früher (z. B. bei Otto dem Großen) mit dem Dichterwort gemerkt: „Ein Oberhaupt muß sein ..." 4. Vergleich Rudolfs mit den Hohen st aufen in Bezug auf Ziel und Erfolg ihrer Regierung. Resultat: Das Streben der Hohenstaufen nach der Kaiserkrone und nach der Herrschaft über Italien führte zur Vernichtung der Kaisermacht, zur Zertrümmerung Deutschlands in etwa 300 Herrschaften, zum beständigen Bürgerkrieg der völlig selbständig gewordenen Herren; die Beschränkung Rudolfs auf Deutschland führte zur Herstellung einer zwar immer noch dürftigen Königsgewalt, die aber doch genügte, Friede und Ordnung im Lande herzustellen und für die Wohlfahrt des Volkes zu sorgen. Durch diese Sorge für das allgemeine Wohl, die alle als wohlthätig und notwendig empfanden, wurde die verlorene Ehre und Macht der Krone wieder gewonnen. Lehre: Ein König ist nicht dazu da, um über fremde Völker zu herrschen, sondern um für fein Volk zu sorgen; das eine mindert und zerstört, das andere erhält und mehrt die Königsgewalt. 5. Die Betrachtung über Erbreich und Wahlreich (vergl. Heinrich Iv., vierte Einheit, Iii., 2) wird durch den neu hinzugekommenen Stoff (Hohenstaufen, Rudolf) erweitert, um das früher gewonnene Resultat zu stärken. Die Macht der Hohenstaufen beruhte zum guten Teil darauf, daß es fast jedesmal dem herrschenden Kaiser gelang, noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes zum Nachfolger durchzusetzen (Beispiele); das Reich verwandelte sich hiermit fast in ein Erbreich. Dadurch wuchs die Kaisermacht, und die Fürstenmacht ging zurück (Barbarossa). Aber nun benutzten die zurückgedrängten Fürsten (die welfifche Partei) ihr Wahlrecht, um den Hohenstaufen dreimal Gegenkönige entgegenzustellen, erzeugten dadurch furchtbare
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