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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 215

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 215 — (besonders in Bezug auf die Kirchenlehre) in der Behandlung der Reformationsgeschichte zu geben. 1. Ordnungen der Kirche. Der Papst in Rom Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche (nicht der griechisch-katholischen; Gebiet beider Kirchen), zugleich weltlicher Fürst des Kirchenstaates. Unter ihm die Kardinäle (die Wähler des Papstes und Gehilfen in der Kirchenregierung), „die Erzbischöfe und Bischöfe (zugleich Landesherren), die Äbte und Äbtissinnen der Klöster. Unter den Bischösen die Geistlichen (Eölibat) in Städten und Dörfern. 2. Kirche und Reich. Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum (Gregor Vii., Alexander Iii., Innocenz Iii. — Heinrich Iv., Heinrich V., Friedrich I., Friedrich Ii.). Anspruch des Papsttums: Der Papst ist als Stellvertreter Christi nicht bloß Herr über die Kirche, sondern auch über alle weltlichen Reiche, insbesondere über Italien; Anspruch des Kaisertums: Der Kaiser ist mindestens Herr über das Reich und darum auch über Italien. Waffen des Papsttums in diesem Kampfe: Interdikt, Bann, Eölibat, Investitur, Glaube des Volkes an die Himmelsschlüssel Petri. Ausgang des Kampfes: Zertrümmerung des römischen Kaisertums aber auch des Anspruches der Päpste auf Weltherrschaft, also Selbständigkeit beider Gewalten. Das Papsttum behält nur die Herrschaft über den Glauben und das Leben der katholischen Völker. 3. Kirchliches Leben. Kirchen zucht: Bann, Interdikt; Buße; Ablaß. Gottesdienst: Messe, Gesang, Predigt (Kirchensprache: lateinisch); daneben Heiligen- und Reliquienverehrung; gute Werke: Wallfahrten, Kreuzzüge, Almosen; äußerliche Verehrung Christi (Kreuzzüge). Kirchenlehre: Die oben genannten Punkte. (Die wesentlichen Punkte der Lehre werden erst durch den Gegensatz zur evangelischen Lehre klar gelegt). Aberglauben: Erscheinungen der Heiligen, Wunderkraft der Reliquien (heilige Lanze) u. s. w. 4. Ergänzungen. Mönchsorden und Klosterleben (vergl. das betr. kulturgeschichtliche Bild von Lehmann). Ketzergerichte u. s. w. 5. Urteil: In unserer evangelischen Kirche ist fast alles ganz anders als in der päpstlichen Kirche (z. B.?). Wir wissen schon, durch wen diese Änderungen eingetreten sind (Luther), und werden bei der Besprechung Luthers genauer erkennen, worin sich die evangelische Kirche von der katholischen unterscheidet.
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