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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 221

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 221 — Getöse verursachten, um ihre kriegerische Freude auszudrücken — gewöhnlich am Vorabend des Turniers geritten. Die Tjost (Speerstechen), wobei die völlig gerüsteten Ritter erst paarweise dann auch reihenweise mit eingelegten Lanzen aus einander losstürmten (Kampfruf: Hera, her!) und die Holzlanzen durch den heftigen Stoß dem an Gegner brechen ließen. Es war dabei nicht die Ablicht, den Gegner in den Sand zu werfen (wenn dies geschah, so galt es natürlich für den Betreffenden als Schimpf und Niederlage), sondern möglichst viel Lanzen ritterlich (d. h. an Schild oder Helm des Gegners) zu verstechen d. h. zu brechen. Manche Ritter verflachen dabei 40—50 Speere hinter einander. Dazu gehörte große Ausdauer, Körperkraft und Geschicklichkeit, zumal die gepolsterten Unterkleider jede Bewegung erschwerten, der Helm die Ohren verstopfte und das Auge hinderte, die Hitze und der Schweiß quälten. Es gab daher harte Stöße, Quetschungen und leichte Verwundungen am ganzen Körper; eigentlich lebensgefährlich war dieser Kampf nicht, wenn auch durch die zersplitterten Lanzen, durch Sturz vom Pferde, oder Durch erstickenden Lustmangel manches Unglück angerichtet wurde; die Tjost ging gewöhnlich dem eigentlichen Turnier voraus; manche Ritter unternahmen auch vorher angekündigte Tjostfahrten durchs ganze Land, um mit möglichst vielen Rittern Lanzen zu brechen. Das eigentliche Turnier. Das war ein ernster Kamps großer Reiterscharen gegeneinander, in voller Kriegsrüstung und mit fcharfen Waffen. Da galt es, seines Rosses Herr zu sein, den Gegner sicher zu treffen und aus dem Sattel zu heben, selbst aber den feindlichen Stoß zu parieren und im Sattel zu bleiben. Da galt es, sich rasch zu erheben vom Sturz und mit dem Schwert weiter zu kämpfen, um nicht gefangen zu werden. Furchtbar war der erste Anprall der beiden Parteien und das nun erfolgende Getümmel. Kampfgeschrei, Schmerzensschrei der Verwundeten und Getretenen. Wer unter die Gegner geriet, den suchten sie vom Roß zu ziehen ober mit dem Roß gefangen wegzuführen. Wem Zügel und Waffen entwunden waren, der galt als gefangen, desgleichen, wer aus dem Sattel geworfen war, wenn ihm nicht seine Knappen rasch wieder zu Pferde halfen. Bald sammelten die Führer den Rest ihrer Scharen zu neuem Anritt, und das Handgemenge begann von neuem. Und so ging es stundenlang bis die beiden Parteien völlig ausgelöst waren. Dabei gab es Arm- und Beinbrüche, schwere Verwundungen, Todesfälle. Die Gefangenen verloren Roß und Rüstung an ihren Besieger und mußten großes Lösegeld zahlen. Dies Lösegeld konnte der Sieger erlassen, zuweilen erstattete es der Veranstalter des Turniers. So schaffte das Turnier dem einen Wunden und Armut, dem andern Ruhm und Beute, allen aber kriegerische Übung. Die übrigen zur vollen Veranschaulichung des Turniers gehörigen Züge, wie: Vorbereitungen, Rüstung, Leben am Turnierort, Schilderung des Kampfes, Teilnahme der Bevölkerung, insbesondere der Damen, Preisverteilung u. s. w. mögen an der Hand des Bildes und auf Grund der vielfachen Darstellungen (z. B. Sach, deutsches Leben, I. Band;
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