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1. Römische Geschichte - S. 94

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
94 Vierter Zeitraum. — § 35. Der Ausbau des Kaisertums durch Augustus. hatte. Jetzt herrschte nach den Erschütterungen der Bürgerkriege allgemeines Friedensbedürfnis und Sehnsucht nach geordneten Zuständen. Erleichtert wurde der Ausbau der Monarchie durch die Schwächung des Adels infolge der Proskriptionen. Wie Cäsar vereinigte O ktavian die wichtigsten Staatsämter in seiner Person. Vorsichtig ließ er aber die alten freistaatlichen Einrichtungen der Form nach fortbestehen, legte auch bisweilen (zum Schein) einzelne Ämter nieder und gab sich (Ablehnung der Diktatur, Zurückweisung von Triumphen, Enthaltung von kaiserlichem Prunk) das Ansehen eines Bürgers, wenngleich des „ersten" (princeps). Die alte „tribunicia potestas“ (die er seit 23 dauernd bekleidete) genügte allein schon zur höchsten Machtausübung. Er erweiterte auf diesem Wege immer mehr seine Macht und gewöhnte die Staatsangehörigen allmählich an das Gefühl der Untertänigkeit. So erreichte er nach und nach die kriegsherrliche, verwaltende, gesetzgebende und oberpriesterliche Gewalt und war so in Wahrheit Alleinherrscher (Imperator seit 29 v. Chr.). Als Ausdruck dieser Machtsülle wurde ihm der Ehrenname Hugustuö* 27. v. Chr. zuerteilt, der (vermeintlich mit „augur“ zusammenhangend) seiner Person eine gewisse Heiligkeit verlieh (nach seinem Tode divus Augustus). [Das Oberbefehls haberamt (imperium), das er schon vor der Schlacht bei Aktium bekleidete, wurde ihm 29 v. Chr. noch einmal ausdrücklich übertragen und öfter wieder erneuert. Anfangs jährlich zum Konsul gewählt und mit dem „Recht eines Tribunen" (ius tribunicium d. h. Unverletzlichkeit und Recht des Einspruchs) ausgestattet, erhielt er 23 v. Chr. (nachdem er zum Schein seine Würden niedergelegt) die „tribunicische Gewalt" (potestas tribunicia) auf Lebensdauer mit dem Recht, Volk und Senat zu versammeln, Anträge zu stellen und die Anträge durch Volksabstimmung rechtskräftig zu machen. Mit der prokonsularischen Gewalt (imperium proconsulare) Über die Provinzen gewann er die Oberstatthalterschaft. Im Jahre 19 v. Chr. wurde ihm die konsularische Gewalt auf Leb enszeit verliehen (12 Liktoren, sein Stuhl zwischen die der beiden jeweiligen Konsuln gestellt): mit der Übertragung der „Sorge für Gesetze und Sitten" (cura legum et morum) erhielt er die Befugnis, Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen- Endlich fiel ihm auch 12 v. Chr. nach dem Tode des Lepidus die oberpriesterliche Würdezu. Seine Herrscherstellung wurde als prmcipat bezeichnet.] Ii. Staatsgewalten. 1. Der Senat wurde von unlauteren Elementen gereinigt und zu einer Mitgliederzahl von 600 ergänzt, der Eintritt in ihn an einen bestimmten Besitzstand geknüpft. Er behielt eine gewisse Macht, wenngleich auch er von dem *) „Der Erhabene, Ehrwürdige"; nicht „Mehrer des Reiches".
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