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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 43

1904 - Cöthen : Schulze
— 43 — preußen. Das alte Ordensland war wieder frei von polnischer Herrschaft geworden. _ . Nun folgte ein Jahrzehnt des Friedens, m dem der Kurfürst für die innere Wohlfahrt seiner Länder unablässig sorgte. Die Einführung der Accife bedeutete für die damalige Zeit einen Fortschritt in der Besteuerung, insofern zu dieser Verbrauchssteuer alle Klassen der Bevölkerung herangezogen wurden, während die alte „Kontribution", eine Kopf- und Grundsteuer, gerade die Leistungsfähigsten gar nicht traf. Im Jahre 1667 wurde die Accise in allen kurfürstlichen Städten der Mark Brandenburg eingeführt^) die Städte selbst erkannten bald den Segen dieser Einrichtung?) doch die bisher von der Steuer befreiten oberen Stände (Ritter und Prälaten) waren dagegen.3) Friedrich Wilhelm blieb unerbittlich; in den nächsten Jahrzehnten wurde die Accise überall in den brandenburgischen Territorien eingesührt und auf alle Verbrauchsgegenstände erweitert. Eben diese Verbrauchssteuer, schließlich ganz von den fürstlichen Beamten verwaltet, ermöglichte dem Kurfürsten die weitere Ausgestaltung seines stehenden Heeres^) und darauf war sein Augenmerk ganz besonders gerichtet. Der Österreicher Georg von Dersslinger und der Märker Otto von Sparr") leisteten ihm dabei ausgezeichnete Dienste, der erstere mehr bei der Ausbildung der Reiterei, der letztere als General-seldzeugmeister bei der Artillerie. Bis auf 30000 Mann hat dei Kurfürst sein Heer gebracht. Sein Bestreben war ferner daraus gerichtet, die verschiedenen, durch ganz verschiedene staatliche Einrichtungen und Interessen getrennten, ein Sonderdasein sührenden Territorien zu einem einheitlichen Staate zu machen, allen seinen Untertanen ein Gesühl der Zusammengehörigkeit einzuflößen: das konnte nur geschehen durch Unterdrückung der ständischen Regierungen, soweit diese einer straffen monarchischen Gewalt hinderlich waren, durch ein monarchisches Beamtentum, durch eine zentralisierte Regierung. In letzterer Beziehung hatte Friedrich Wilhelm schon 1651 dem seit 1604 in Brandenburg bestehenden Geheimen Rate 1) Vgl. Sz. 163a. 2) Vgl. Sz. 163b. 3) Vgl. Sz. 164. *) Vgl. Sz. 153 a. 5) Vgl. Sz. 236 u. 274 b.
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