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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 122

1904 - Cöthen : Schulze
— 122 — eine Verfassung. In Sachsen wurde dem alternden Könige Anton der Prinz Friedrich August als Mitregent zurseite gestellt, und auch hier wurde eine Verfassung eingerichtet; und ähnlich ging es in anderen Staaten. Diese Unruhen brachten den sonst so untätigen Bundestag in Frankfurt wieder einmal zu einigen polizeilichen Verboten. Im Hambacher Fest (Hambach a. d. Hardt) 1832 machte sich die Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen in kräftigen Reden Luft. Es waren hier nicht bloß deutsche, sondern auch ausländische, namentlich polnische und französische Abgesandte erschienen. Der Versuch, einen Volksaufstand in Frankfurt hervorzurufen — der sog. Frankfurter Putsch 1833 — verlief höchst kläglich. Er führte nur zu neuen Ministerkonferenzen in Wien (1834), zu ähnlichen Beschlüssen wie im Jahre 1819 zu Karlsbad (Centraluntersuchungskommission, Beaufsichtigung der Presse und der Hochschulen, Beschränkung der Freiheiten der Landtage) und zu einer zweiten, inpreußen besonders heftigen Demagogenverfolgung, von der auch Fritz Reuter ereilt wurde. Wie wenig Schutz die deutsche Freiheit von dem Bundestage zu erwarten hatte, kam im Jahre 1837 zum Ausdruck: die Hannoveraner hatten 1833 unter dem Könige Wilhelm Iv. ein Staatsgrundgesetz bekommen. Als Ernst August zur Regierung kam, mochte er, hauptsächlich seiner Privatinteressen wegen, um die Staatsdomänen wieder zu landesherrlichen zu machen, die Verfassung nicht anerkennen. Sieben Göttinger Gelehrte (die beiden Brüder Grimm, Gervinus, Dahlmann, Ewald, Weber, Albrecht) hatten den Mut, dem Fürsten zu erklären, daß sie sich in ihrem Gewissen an den auf die Verfassung geleisteten Eid gebunden fühlten. Sie mußten ihr Amt und z. T. auch das Land verlassen. Der Bundestag aber erklärte sich für nicht zuständig in dieser Angelegenheit. Es war dieselbe Schlaffheit und Charakterlosigkeit, wie früher in der Sache der hessischen Domänenkäufer. Der hessische Kurfürst hatte bald nach feiner Rückkehr die unter Jörome geschehenen Domänenverkäufe wieder rückgängig machen wollen, indem er ohne Entschädigung die Inhaber dieser Domänen zur Rückerstattung derselben zwang. Auch bei diesem offenbaren Unrecht hatte die hohe Bundesversammlung nicht den Mut, den Kur-Preußen bis fürsten zu zwingen, von seinem Vorhaben abzulassen. — Friedrich Aus einem Gebiete wurde unter der Regierung Friedrich Wilhelms Iii. in Preußen doch ein außerordentlich wichtiger Schritt
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