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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 123

1904 - Cöthen : Schulze
— 123 — zur Anbahnung der Einheit der deutschen Staaten getan, auf dem Gebiete des Zollwesens. Im 19. Artikel der Bundesakte war verheißen, daß die Bundesversammlung über die Erleichterung des Verkehrs und der Schiffahrt bald Beratungen anstellen sollte. Friedrich List in Württemberg und Nebenius in Baden erstrebten eine deutsche Zollgesetzgebung durch den Bund. Preußen erkannte, daß man auf dem Wege der Bundesgesetzgebung nicht zum Ziele kommen würde und versuchte, durch Sonderverträge mit den übrigen deutschen Staaten die wirtschaftliche Einigung unseres Vaterlandes allmählich zu erreichen. In stiller, tüchtiger Arbeit verfolgten die preußischen Staatsmänner (Maaßen, Motz, Eichhorn) dieses Ziel, gegen den Widerspruch des gesamten übrigen Deutschland. Der Anfang wurde in Preußen 1816—1818 mit der Aufhebung der Binnenzölle in sämtlichen Provinzen gemacht. Wenn sich diese Einrichtung in Preußen, das die Hälfte des ganzen außerösterreichischen Deutschland umfaßte, bewährte, so war damit der Beweis erbracht, daß auch das übrige Deutschland aus dieselbe Weise wirtschaftlich geeinigt werden konnte. Gegen das Ausland errichtete Preußen mäßige Schutzzölle, um die heimischen Erzeugnisse nicht von den ausländischen Waren erdrücken zu lassen; es hielt die Mitte zwischen völligem Freihandel und einer Schutzzollpolitik. Gegen die deutschen Nachbarländer schützte es sich zunächst durch Durchfuhrzölle, d. h. die durch Preußen in die benachbarten deutschen Länder gehenden Waren wurden an der preußischen Grenze mit einem verhältnismäßig hohen Zoll belegt. Darunter hatten diese Nachbarländer freilich zu leiden. Aber es war ja Preußens Absicht, durch diese Durchfuhrzölle, auf die es seiner eigenen Finanzen wegen nicht verzichten durfte, die Nachbarstaaten zum Anschluß an das preußische Zollsystem zu veranlassen und so ihnen Anteil an den Erträgen der Zölle zu geben. Doch der Sondergeist und der Souveränitätsdünkel der kleinen und mittleren Fürsten glaubte, in einem Anschluß an Preußen sich zu viel zu vergeben. Auf den Wiener Ministerkonserenzen (1820) wurde über die preußische Zollpolitik laute Klage geführt; und mancher Fürst sträubte sich zu seinem eigenen Schaden, den Anschluß an Preußen zu vollziehen. Der mitteldeutsche Steuerverein (1828), dem u. a. Hessen-Kassel, Sachsen und Hannover angehörten, war dazu bestimmt, die preußische Zollpolitik zu durchkreuzen, namentlich die Vereinigung des preußischen
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