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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 125

1904 - Cöthen : Schulze
— 125 — entgegen. Der Ultramontanismus einiger Heißsporne, wie dev Kölner Erzbischofs Droste von Vischering, ließ aber doch über btc Frage der Mischehe einen ersten Kulturkampf in Preußen entbrennen, in welchem der Staat zur Verhaftung des Kölner und des Posener Erzbischofs (Dunin) schreiten mußte. Auch das Schulwesen fand unter Friedrich Wilhelm Iii. eine eifrige Pflege. Unter dem Ministerium Altenstein wurden viele Seminarien errichtet; Männer wie Harnisch und Diesterweg konnten damals in Segen wirken. Die Schulpflicht wurde endlich streng durchgeführt, die Besoldung der Lehrer verbessert. Von neuen Universitäten entstanden noch Bonn und Halle-Wittenberg. — .ri(6 Nach dem Tode Friedrich Wilhelms Iii. folgte fem Sohn flssv. Friedrich Wilhelm Iv. (1840-1861). Er war ein fein-^Ät aebilbeter, kunstsinniger, rebegewanbter, aus seine königlichen Rechte aiur Revo-eifersüchtiger Fürst; zur Leitung des Staates, namentlich in fchwer1^18^ Zeit, fehlte ihm die Festigkeit des Charakters. Die wegen politischer Vergehen Verhafteten ober sonst Zurückgesetzten wurden durch einen Amnestieerlaß bald nach dem Thronwechsel begnadigt, unter ihnen auch Jahn und Arndt. Als im Jahre 1840 wieder einmal der Ruf nach der Rheingrenze von Frankreich herüber erscholl — in jenen Tagen, da Frankreich in der orientalischen Frage vor den Ostmächten zurückweichen mußte und nun Revanche an seiner Grenz«, forderte —, da ging eine nationale Bewegung durch Gesamtdeutschland. Der König von Preußen, nicht gewillt, um der türkisch-ägyptischen Händel willen seine Neutralität zu brechen, wai boch fest entschlossen, seine Rechte am Rhein zu oerteibigen. Damals sang Becker: „Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein . . und Schneckenburger die erst später berühmt gewordene „Wacht ant Rhein". Frankreich wich vor dieser Begeisterung zurück. In Sachen der Versassungssrage gewahrte der König 1842 die Bildung eines Ausschusses x) aus den acht verschiedenen Provinziallandtagen; die Berufung desselben blieb dem Ermessen des Königs anheimgestellt; in der Zeit, da die Provinziallandtage nicht versammelt sind, sollte dieser Ausschuß der Regierung als ständiges Organ zur Verfügung stehen, hauptsächlich dann, wenn die Ansichten der Provinziallandtage zu sehr von einander i) Vgl. Sz. 421 d.
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