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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 156

1904 - Cöthen : Schulze
— 156 — Ionen zu Kreisen zusammengeschlossen. In der Folgezeit wird diese Kreiseinteilung immer weiter ausgebaut. Kreisoberste, in der Regel Fürsten, werden durch die Kreise selbst an die Spitze gestellt, und es werden ihnen angesehene Männer zugeordnet. Sie sollten in erster Linie, entsprechend dem ursprünglichen Zweck der ganzen Kreisordnung, den Landfrieden wahren und die Vollziehung richterlicher Urteile gegen widerspenstige Reichsstände bewirken. Kreisausschreibende Fürsten riesen die Kreisstände zu Kreistagen zusammen, aus denen über wichtige Fragen zum Wohle des Kreises und Reiches beraten und Beschluß gefaßt wurde: über den Landfrieden, über eine gleichmäßige Verteilung der Reichsanschläge, über Zölle oder Münzangelegenheiten oder sonstige, zur sogenannten Polizei-Ordnung gehörige Fragen, wie Kauf und Ausführung der Wolle u. a. Auch zur so notwendigen Verbesserung der Reichskriegsverfassung versuchte man die Kreise zu benutzen, indem u. a. Kreis-Kriegs-Kasseu eingerichtet wurden, aus denen die nötigen Kreistruppen geworben werden sollten. Je nachdem die katholische oder die evangelische Religion in einem Kreise vorherrschte, wurde ein katholischer oder evangelischer Fürst mit dem Kreisobersten- oder Kreisausschreibeamte betraut. Um den Kreisbeschlüssen und ihrer Vollziehung kräftigeren Nachdruck zu geben, schlossen sich benachbarte Kreise zu „korrespondierenden" zusammen; am Ende des 17. und Anfange des 18. Jahrhunderts geschah dieses angesichts der Kriegsgefahr in den Raubkriegen und im spanischen Erbfolgekriege namentlich seitens der oberdeutschen, der „vorderen" Kreise. Der Versuch des Kaisers, auf die Berufung und die Geschäfte der Kreisversammlungen Einfluß zu gewinnen, wurde von den Kreisständen mit Erfolg abgewehrt. Mit der Zeit entzog sich doch mancher Kreisstand seinen Kreisverpflichtungen, oder es wurden einzelne Stände durch mächtigere von ihrem Kreise eximiert. Auch die Kreisverbände hat die erstarkende Macht der größeren Reichsstände gesprengt, sodaß der wirkliche Erfolg der ganzen Einrichtung immer geringer wurde. Pufendorf sieht die Kreise ihren ursprünglichen Zweck nicht erreichen; er sieht die ganze Kreiseinteilung gar zur Zersplitterung Deutschlands beitragen. runge: Dem Namen nach hat sie bis 1806 bestanden. — Die Wahl z^mkönkgedes Reichs Oberhauptes blieb ein Vorrecht der Kurfürsten. Das Re/erungs-Kursürstenkollegium erfuhr mancherlei Veränderungen bezw. *W6hler. Erweiterungen. Der Verrat Moritz' von Sachsen brachte die
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