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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 158

1904 - Cöthen : Schulze
— 158 — schuf, eine Veränderung ohne Bedeutung für die Wahl, da schon drei Jahre darauf das Reich sich auflöste. — Bevor die Kurfürsten zur Wahl schritten, verfaßten sie seit den Tagen Karls V. die Nation""'sogenannte Wahlkapitulation; und nach geschehener Wahl, bevor dieselbe dem Volke angezeigt wurde, mußte der Erwählte die Kapitulation beschwören. Es wurde in derselben dem Kaiser eine nicht geringe Beschränkung seiner Macht auferlegt, sowohl in der inneren als äußeren Politik. Manche Veränderungen erfuhren die späteren Kapitulationen nach den jeweiligen Zeitumständen oder auf Grund wichtiger Ereignisse. Die Vorstufe zu dieser Einrichtung ist in dem Eide zu sehen, den schon früher die Kaiser bald nach ihrer Wahl zumeist in Rense dem Reiche leisteten, oder auch in der Tatsache, daß der neu Erwählte den Ständen, besonders den Kurfürsten, ihre Rechte bestätigte, noch besser in den Versprechungen, welche der Thronkandidat vor seiner Wahl in der Zeit nach dem Interregnum nur zu oft feinen Wählern machen mußte. Etwas Neues ist es immerhin, wenn seit Karl V. jeder König und Kaiser eine schriftliche, ausführliche Wahlkapitulation beschwören muß, bevor die Wahl proklamiert wird. Erklärt sich die Aufstellung solcher Wahlbedingungen bei der Erhebung Karls V. aus den damaligen besonderen Zeitverhältnissen, auf welche Pufendorf mit Recht hinweist, so ist es nur zu verständlich, daß die Kurfürsten ein einmal ausgeübtes Recht nicht wieder aus der Hand gaben. Mochten letztere die Aufstellung einer Wahlkapitulation als ein in ihre ausschließliche Wahlbefugnis eingeschlossenes Recht ansehen, die übrigen Stände mußten fürchten, daß jene den Inhalt der Kapitulationen in ihrem eigenen Interesse gestalteten; daher verlangten die übrigen Stände ihren Anteil an der Abfassung derselben. Der westfälische Friede verwies denn auch die Besorgung einer ständigen Kaiserlichen Wahlkapitulation aus den nächsten Reichstag; doch erst im Jahre 1711 ist das Projekt einer solchen auf dem Regensburger Reichstage fertig gestellt worden, nicht ohne daß das Reichsstädtische Kollegium einige Monita demselben beifügen ließ. Dieses Projekt ist dann in der Folge stets zur Grundlage genommen. — Im übrigen bewegte sich die Wahl und Krönung in den Formen, wie sie die Goldene Bulle vorgeschrieben hatte. Des feierlichen Ceremoniells war kein Ende; dasselbe machte auf ein empfängliches Gemüt, wie das des jungen Goethe, einen unver-
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