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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 159

1904 - Cöthen : Schulze
— 159 — geßlichen Eindruck, während der weltkundige Ritter Lang sich abgestoßen fühlte. Goethe fand seinen Gefallen an den „symbolischen Ceremonien," die „das durch so viele Pergamente, Papiere und Bücher beinahe verschüttete deutsche Reich wieder für einen Augenblick lebendig darstellten;" aber freilich konnte auch er sein Mißfallen nicht verbergen, als er in das innere Getriebe der zentrifugalen Kräfte einen Einblick tat. Nur in einzelnen Punkten wurde eine Änderung oder Fortbildung der Goldenen Bulle vorgenommen. Die Krönung wurde seit Ferdinand I. zumeist in der Wahlstadt vollzogen; so ist auch Josephs Ii. Krönung, die uns Goethe erzählt, in Frankfurt, dem Wahlorte, geschehen. Geschah die Wahl nicht in Frankfurt, wie es seit Ferdinand I. öfters vorkam, so wurde doch den Frankfurtern eine Bestätigung ihrer alten Gerechtsame ausgestellt. Hatte der Erzbischof von Köln früher in der zu seinem Kirchensprengel gehörigen Stadt Aachen häufig Salbung und Krönung vollzogen, so machte ihm jetzt, da Aachen nicht mehr Krönungsstadt war, der Mainzer das Recht streitig.1) Man einigte sich sür die Zukunft. Hatten ehedem die Wahlfürsten ihrer Erzämter beim Krönungsmahle gewaltet, so hielten sie sich jetzt fern, um „ihrer Ehre nichts zu vergeben." — Über die Wahl eines Römischen Königs bei Lebzeiten des regierenden Kaisers enthielt die Goldene Bulle keine genaueren Bestimmungen. Die Kurfürsten ließen sich vom Kaiser das Recht zusichern, eine solche Wahl, wenn es die Notdurft erfordere, eventuell auch ohne Zustimmung des Kaisers, vornehmen zu dürfen. Im westfälischen Frieden wurde auch diese Angelegenheit auf die nächste Reichsversammlung verschoben. Die Reichsstände und das Ausland mochten hoffen, wenn den Wahlfürsten nicht mehr allein die Entscheidung darüber zustünde, ob ein Römischer König noch während der Regierung des Kaisers gewählt werden solle, daß dann vielleicht eher einmal die Kaiserwürde dem Hause Habsburg verloren gehen möchte. Auch dieser Punkt ist im Jahre 1711 erledigt, doch blieben in Wirklichkeit die Kurfürsten bei ihrem Vorrechte, nur daß sie in einem Vergleiche mit den Fürsten versprachen, „nicht leichtlich", nur im Notfälle eine solche Wahl vorzunehmen. — In dem 16. und in den folgenden Jahrhunderten ist der Römische Vgl. Blume, Quellensätze, Bd. Ii., Abt. 2, S. 6 zur Krönung Ottos I.
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