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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 232

1904 - Cöthen : Schulze
— 232 — des Deutschen Bundes dem Oberfeldherrn unterstellt; derselbe hatte die nötigen Anordnungen nach Rücksprache mit den Landeskommissaren Zu treffen. — So wurde eine größere Einheitlichkeit im Verpflegungswesen als früher erreicht. Jedes Bundesarmeekorps hatte bestimmte Verpflegungseinrichtungen. Im Norddeutschen Bunde wurden die preußischen Bestimmungen über die Heeresverpflegung allen Bundesgliedern auferlegt und ebenso in der Reichsverfassung. Im deutsch-französischen Kriege ist nach dem Urteil des Generalstabswerks in Sachen der Verpflegung im ganzen Großartiges geleistet; nur gelegentliche Störungen kamen vor, namentlich dann, wenn große Truppenmassen an einer Stelle angehäuft wurden. Magazine wurden in möglichster Nähe der Truppen errichtet und weiter vorgeschoben. Requisitionen, eigenes Brotbacken der Truppen, gelegentlich erbeutete feindliche Vorräte, Quartier Verpflegung, Ankauf von Proviant im Feindeslande halfen nach. Verpflegungskonserven bewährten sich. So wurden allerhand Quellen geöffnet, um die schwierige Verpflegung unserer heutigen Massenheere zu ermöglichen. Auch die Privathilfe nahmen 1870 die Militär-Intendanturen in weitgehendster Weise in Anspruch. „Das Charakteristische an unserer neuen Verpflegungsart ist die Systemlosigkeit" und eine gewisse %engens Rücksichtslosigkeit. — Für die Krankenpflege wurden im Heere des Deutschen Bundes ebenfalls einheitliche Bestimmungen hinsichtlich Invaliden. ^er Anzahl des ärztlichen Personals, der Menge der Arzneien und anderer zur Pflege nötiger Bedarfsartikel getroffen. Im Kriege von 1870 leistete die organisierte freiwillige Krankenpflege Treffliches. Außer den Militärärzten fanden auch viele Civilärzte Verwendung. Ein zahlreiches Personal an Lazarettgehilfen, Krankenwärtern und Krankenträgern stand zur Verfügung. Auf dem Schlachtfelde selbst wurden Verbandplätze eingerichtet. Von den Verbandplätzen weg wurden die Verwundeten in den in Kirchen, Schlössern, Scheunen schnell hergerichteten Feldlazaretten bezw. eigens hergestellten Lazarett-Baracken untergebracht. Die zur Krankenpflege notwendigen Gegenstände wurden der Armee von zentralen und Zwischendepots zugeführt. Grundsätzlich zerstreute man die Verwundeten auf einen recht weiten Raum. Transportfähige wurden !) „Das Volk in Waffen" von v. d. Goltz (1884), S. 390. — Über das Unzureichende des preußischen Verpflegungswesens im Jahre 1806 vgl. ebenda, S. 11 ff.
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