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1. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 248

1904 - Cöthen : Schulze
Ersteigerung, in den Craysen, zu Wasser oder zu Lande, von einem oder mehr Ständen . . fürgenommen seyn sollen . . . Das alles sollen sie die Crayß-Obersten . . . beschreiben, und verschlossen zu obberührtem Francksurtischen Deputation-Dag1), in die Mayntzische Cantzley daselbst, überantworten lassen . . . Ebenda Hi, S. 372. 10f. (1681. Reichsgutachten.) (Die drei Reichs-Kollegien haben auf ein Kaiserliches Kommissions-Dekret beschlossen,) daß sowohl eine General-Reichs- Kriegs- als auch in jedem Creyß eine Particular-Creyß- Cassa zu bestellen . . sey (zu Kriegszwecken)... Und werden Ihre Kayserliche Majestät . . sich Allergnädigst belieben lassen, damit ein jeder Creyß sein Quantum sördersamst und zeitlich stelle, alle nachdrückliche Erinnerung zu thun. . . . (Es) wird denen Ereyß-Ausschreibenden und Creyß-Obristen obliegen, daran zu seyn, auf daß von jeden Creyß-Ständen eine solche Mannschafft zu Roß und Fuß gestellt werde, welche im Feld tauglich . . . Ebenda Iv, S. 138. 11. (1718. 5. März. Churbrandenburg schreibt an Chursachsen, nachdem im Jahre 1717 Friedrich August von Sachsen zur katholischen Religion übergetreten war:) Weilen Ew. Maj. in Dero Schreiben, wegen des Ober-Sächsischen Craiß-Direktorii, Erwehnung gethan, so werden dieselbe hoffentlich nicht übel deuten, wan Wir dabey die Erinnerung thun müssen, daß nunmehro, da, durch Dero Herrn Sohns, des Chur-Printzens, Religions-Veränderung, alle sonst gewesene Vermuthung, ob würde solch Direktorium in diesem, der Evangelischen Religion gantz zugethanen Craiße, dermahleinst in eines Evangelischen Chur-Fürsten zu Sachsen Hände wiederkommen, sich verlohren, es die Nothwendigkeit seyn werde, daß man sich dieserwegen in dem Craiße mit einander vernehme, und, wegen der dabey versirenden Sicherheit . . der Evangelischen Religion, behörige Einrichtung mache . . Vitr. ill. Iii, S. 955. 12 a. (1555. Augspurger Reichsabschied, § 89:) Da aber einem vorstehenden Unrath (Störung des Landfriedens), wachsenden Feuer, und thätlichen Beschädigungen zu begegnen, zweyer, dreyer. J) Zu Deputationstagen siehe Sz. 78 ff.
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