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1. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 301

1904 - Cöthen : Schulze
— 301 — 86b. (1648.) Später sollen Reichstage gehalten werden, so oft der Nutzen oder die Nothdnrft des Reiches dies erfordert. Friede von Osnabrück, Art Viii, § 3. 86 c. (1687. Die Stadt Regensburg bittet um Herabsetzung des ehemaligen Reichsanschlages; das geschieht mit desto größerem Vertrauen,) als dieselbe (die Reichsstände) bey so lang schon continuirendem Reichstage hiesiger Stadt schlechten Zustands halber, selbsten hohe Zeugen seyn können. Vitr. illustr. Tom. I, S. 1016 oben. — 86 d. (1711.) Ferner sollen und wollen Wir (Karl Vi.), wann dermahleins der Reichstag cessiren (aufhören) solte, wenigst alle 10 Jahre und so offt es die Sicherheit und Zustand des Reichs, oder einiger Crayßen Nothdurfft erfordert, mit Consens der Churfürsten, oder da Uns die Churfürsten darum anlangen und erinnern, einen allgemeinen Reichs-Tag innerhalb des Reichs teutscher Nation halten, und also Uns mit denenselben jedesmahl vor der Ausschreibung so wohl der eigentlichen Zeit als der Wahlstatt (Mahlstatt) vergleichen . . . Wahlkapitulation Karls Vi. Art. Xiii. 87 a. (1527. Reichsabschied von Regensburg. Es handelt sich Berufung, vor allem um die Türkengefahr. — § 11 und 12:). Und als . . . Herr Ulrich Graff zu Helffenstein, und Herr Sigmund Ludwig, Herr zu Pohlen, ... bey Uns den Bottschafften etlicher Articul halben Antragens gethan haben. Und erstlich dieweil sie vernehmen, daß wir zum Abschied dieses Versammlungs-Tags zu greiffen Willens wären, ... ihr Begehren und Gesinnen, daß in Betrachtung dieser schweren . . . Sachen . . dieser Tag biß auf Martini nechstkünfftig erstreckt, und wieder allher gen Regenspurg erneut und sürgenommen würde. . . . Haben wir die Bottschafften, gehabtem Bedacht . . nach, gedachten von Helffenstein und Pohlen die Antwort . . eröffnen lassen: . . . daß dieser Versammlungstag biß auf Martini erstreckt, und wieder ernennt werden solt, 2c. Wüsten wir uns zu erinnern, daß das Austhun und Verkündung eines Reichs-Tags Röm. Kayserlicher Majestät., eignet, und in unser Macht und Gewalt nicht stünde: Welten ihnen aber nicht verhalten, daß wir entschlossen, K. Maj. zu schreiben . ., aus was . . beweglichen Ursachen auf dieser Versammlung . . . nichts fruchtbar § ... hat gehandelt werden mögen, und derhalben in
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