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1. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 435

1904 - Cöthen : Schulze
— 435 — Leistungen zu geschehen haben, mit denen der Staatsetat im Krieg und Frieden bestritten werden kann. So viel mir bekannt ist, gehören alle Zölle außerhalb der kaiserlichen Erblande mit ganz wenigen Ausnahmen den Ständen . . . Auch darf der Kaiser in den Territorien der Stände keine neuen Zölle einführen. Die sonstigen kaiserlichen Einkünfte aus dem Reiche sind geringwertig oder fallen den Beamten der Kanzlei anheim, für die ein einträgliches Geschäft die Erneuerung der Lehen ist. Für deutsche Ohren wäre es unerhört, wenn der Kaiser Steuern ausschriebe. Für die Reichsbedürfnisse pflegt von den Ständen keinerlei stehende Abgabe bezahlt zu werden, außer zur Unterhaltung des Kammergerichts in Speyer; und selbst diese mäßige Abgabe wird von vielen widerwillig genug gezahlt. (Folgen die militärischen Leistungen: vgl. Sz. 258.) Pufendorf, a. a. O. Cap. V, Vii. 324a. (1670, am 14. Februar hatte Kaiser Leopold den Juden in Wien die Stadt zu verlassen, befohlen; in ihrer Bittschrift an den Kaiser sagen diese:) Dahero uns dann aller Muth zu leben . . . entgehet, bevorab wan wir betrachten, was wir von andern Potentaten, Königen, Chur-Fürsten und Ständen ... zu ge-warten haben, wann sie vernehmen, wie Ew. Kayserl. Maj. Uns, dero eigene Kammer-Knechte wir sind, und genennet werden. ., uns selbst nicht gedulden, sondern aus dem Lande schafften . . . (Sie bitten bleiben zu dürfen; der Kaiser möge . . . erwägen,) daß, ein Jüde zu seyn, an sich selbst kein Laster ist; wie wir dann Römische Bürger sind, im übrigen aber, wieder Ew. Kays. Maj. wir, als Gemeine, niemals gesündiget, und, umb der Privat-Persohnen Verbrechen, Ew. Kayserl. Maj. Hochlöbl. Nieder-Österreichischen Hoff-Kammer wir nun, von zwantzig Jahren hero, oder etwas mehres, biß in die sechs mahl Hundert Xaufent Floren, eingelieffert, geschweige, was wir, in Kriegs-Zeiten, . . . beygetragen, und, noch zu thun, erbötig seyn . . . Pfeff., Vitr,, Tom. Iii, S. 1301 f. 324 b. Dazu macht Pfeffinger folgende Anmerkung: Wir fehen hieraus, daß noch heute die Juden als Kaiserliche Kammerknechte geschätzt werden. Was für Rechte aber diese Bezeichnung mit sich bringt, so möchte ich kaum die Behauptung wagen, daß dem Kaiser noch eben dieses Recht im ganzen Reiche über jene 28*
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