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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 86

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
86 Jeder mute seine Sache selber führen, doch konnte man sich seine Rede von einem Xoyoy^dtpog anfertigen lassen. c) Abstimmung der Heliasten. Jeder Heliast erhielt einen Pro- und einen Kontra-Stein; es galt der Stein, der in die vor dem Archon stehende Urne geworfen mar; einfache Mehrheit entschied. d) Vollziehung des Urteils. In Zivilsachen konnten der Vollziehung mancherlei Schwierigkeiten bereitet werden, wie Demosthenes dies in dem Prozesse gegen seine Vormnder zu seinem Schaden er-fahren mute. In Strafsachen dagegen sorgten die Elfmnner fr die Vollziehung der Strafe (ot ewexa, einer aus jeder Phyle und ihr Schreiber). Das Strafrecht war noch nicht vollstndig ausgebildet, so da fr eine groe Anzahl von Straftaten keine bestimmte Strafe vorge-sehen war' solche Prozesse hieen uywves ny.riioi im Gegensatze zu den &yaveg tifxrjzoi, bei denen mit der Verurteilung zugleich auch die Strafe festgesetzt war. Lag ein aywv nuiqxg vor, so begrndete der Klger unmittelbar nach der Verurteilung seinen Strafantrag, ebenso der Verurteilte seinen Gegenantrag, und der Gerichtshof ent-schied sofort. Die Strafen waren 1. die Hinrichtung durch den Schirlings-becher oder durch das Hinabstrzen in das Barathron; 2. die Verbannung, die mit Gtereinziehung verbunden war; 3. die vllige oder teilweise Wegnahme der Brgerrechte, Atimie genannt; 4. Geldstrafen. Auf Gefngnis als selbstndige Strafe wurde verhltnismig selten erkannt; das Gefngnis diente zumeist dazu, offenkundige Missetter bis zu ihrer Aburteilung, verurteilte Missetter bis zur Vollstreckung der Todesstrafe und zu Geldstrafen Verurteilte bis zur Entrichtung der Strafsumme festzuhalten. Die Verbannung, die durch den Ostrakismos herbeigefhrt wurde, galt nicht als entehrende Strafe, war daher auch nicht mit Gtereinziehung verbunden. 86. wichtigere Prozehformen. Besondere Prozeformen sind: a) Der Ostrakismos ( dax^axla^s). Von Kleisthenes 509 eingefhrt, um einer neuen Tyrannis vorzubeugen, bot er in Wirklichkeit der Mehrheit der Brger ein bequemes Mittel, sich eines unbequemen Fhrers der Min-derheit zu entledigen; so machte es Themistokles bei Aristeides, Perikles bei Kimon. Das Verfahren war folgendes: Alljhrlich wurde in einer be-stimmten Volksversammlung angefragt, ob der Ostrakismos anzuwenden sei. Wurde die Frage bejaht, so fand die Abstimmung geraume Zeit spter in einer neuen Volksversammlung statt, in der mindestens 6000 Brger anwesend sein muten; es entschied dann die Hchstzahl der abgegebenen Tontfelchen (rd o<jtqccxov). Der so Verurteilte mute 10 Jahre lang sein Vaterland meiden. b) Die Klage wegen Rechtswidrigkeit yqwpfi naqavouwv) war unter den ordentlichen Klageformen bei weitem die wichtigste und fr die athenische Demokratie ein politischer Faktor ersten Ranges. Nicht blo jeder Volks-beschlu, sondern auch jedes neue Gesetz, sogar nach seiner Annahme, konnte mit dieser Klage angegriffen werden; sowie ein Brger eidlich erklrt hatte,
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