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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 151

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
151 Die beiden Konsuln erhielten nach der Vertreibung der Tar-quinier die volle knigliche Amtsgewalt, jedoch nur auf ein Jahr und eingeschrnkt durch das gegenseitige Einspruchsrecht (ius intercessionis). Im Laufe der Zeit wurde die Macht jedoch immer mehr geschwcht. Zunchst konnten die Volkstribunen gegen sie Einspruch erheben, wenn es sich um Plebejer handelte. Ferner machte die wachsende Flle der Geschfte Abtrennungen notwendig- so erhielten die Tensoren 444 die Sorge fr das Staatsvermgen und fr ffentliche Arbeiten sowie das Recht der Einschtzung und Senatorenernennung; die Prtoren bekamen 366 das ganze Gerichtswesen bis auf die freiwillige Gerichtsbarkeit (Freilassung von Sklaven, Adoption u. a.), die den Konsuln blieb. Die hchste Entscheidung in Kriminalfllen nahm ihnen die Vrgergemeinde schon ziemlich frh, spter (207) sogar das Recht, die Untergenerale (tribuni militum) zu ernennen. Am meisten jedoch tat der Senat ihrer Macht Abbruch, der ihnen nach und nach die Verfgung der die Staatskasse, ferner das Recht nahm, Steuern auszuschreiben und Aus-Hebungen zu veranstalten, und sie so zu seinen vornehmsten Dienern zu machen wute. Gegen Ende der Republik besaen sie von ihrem imperium domi nur noch das Recht, Gesetzesantrge zu stellen, den Senat und die Komitien zu berufen und zu leiten und deren Beschlsse auszufhren; auerdem hatten sie fr die ffentliche Sicherheit zu sorgen. Weit grer und sehr lange Zeit wenig angetastet war ihr imperium militare, d. i. der unbeschrnkte Oberbefehl mit Gewalt der Leben und Tod; dieser Oberbefehl wurde ihnen jedoch von Sulla ge= nommen, indem er bestimmte, die Konsuln sollten ihr Amtsjahr in Rom zubringen. Im Falle des Todes oder des Rcktrittes eines Konsuls trat ein consul suffectus ein. Nach Ablauf ihres Amtsjahres wurden sie als Prokonsuln mit der Verwaltung einer Provinz betraut. Zwischen der Wahl zum Konsul und dem eigentlichen Amtsantritt lag noch eine geraume Zeit; während dessen hieen sie designati consules und erhielten das Recht, die beiden ersten Pltze im Senate einzunehmen. Unter den Ersatzmtern fr das Konsulat (Diktatur, Decemvirat, Konfulartribunat) ist die Diktatur am wichtigsten, weil man in den schlimmsten Lagen des Staates zu diesem Amte griff. Der Diktator war unbeschrnkt und unverantwortlich, dafr dauerte seine Machtstellung aber hchstens 6 Monate. Er wurde auf Senatsbeschlu von einem Konsul ernannt (dicere) und whlte sich selbst einen Reiterobersten (magister equitum). Seit der Schlacht bei (Tanna wurde kein Diktator mehr ernannt, vielmehr wurde die Machtstellung der Konsuln durch das senatus consultum ultimum erhht; es lautete: Videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat". Die Prtur bestand seit 366. Von einem stieg ihre Zahl bis auf 16 unter Csar, hauptschlich infolge der stets wachsenden Zahl der Provinzen und der (Einrichtung der quaestiones perpetuae (s.u.!). Die Prtoren bildeten keine kollegiale Behrde, sondern jeder fr sich eine persnliche, da der Wirkungskreis eines jeden fest umschrieben mar. Der hchste war der praetor urbanus, der in Rom die Streit-
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