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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 158

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
158 - In Steuer- und Militr-Angelegenheiten waren sie genau so ge-stellt wie die Rmer; doch bildeten sie eigene, von den rmischen ge-trennte Legionen. Die Kommunalverwaltung der latinischen Stadtgemeinden war der rmischen mehr oder weniger nachgebildet. An der Spitze standen zwei Gerichtsbeamte (duoviri iuri dicundo), unter ihnen zwei Polizeibeamte (duoviri aediles). Auerdem gab es einen Gemeinderat, senatus oder ordo decurionum genannt, und eine Volksversammlung (comitia). Die Stellung der Italiker zu Rom. Die Italiker galten den Rmern, im Gegensatze zu den stammverwandten Latinern, als Fremde (peregrini). Die Rmer hatten sowohl nach der Eroberung Mittelitaliens im 2. und 3. Samniterkriege, als auch nach der Er-oberung Unteritaliens im Pyrrhoskriege Vertrge (foedera) mit den einzelnen Stadtgemeinden geschlossen, und darum waren die Italiker vertragsmig geschtzte Fremde und ihre Gemeinden Vertragsstaaten; civitates foederatae. Der vertragsmige Zustand war auch hier wieder ganz verschieden, doch war ihre Belastung durch Abgaben und Dienstpflicht nicht grer als die der rmischen Vollbrger; sie dienten aber nur als socii, ganz ihrer Rechtsstellung entsprechend und nicht, wie die Latiner, im Legionsverbande. - Das volle rmische Brger-recht erhielten die Italiker und Latiner im Bundesgenossenkriege (90 bis 88). Die Stellung der Provinzialen zu Rom. Die ersten Pro-Dinzen waren den Karthagern im Kriege abgenommen; sie galten also als Kriegsbeute und damit als volles Eigentum Roms. Damit nun kein Grundbesitzer in der Provinz vergesse, da er blo ein geduldeter Erbpchter Roms sei, mute er einen Bodenzins gewissermaen als Pachtgeld zahlen. Whrend der italische Boden steuerfrei war, war also der Provinzialboden steuerpflichtig. Die Personalsteuern aus dem frheren Abhngigkeitsverhltnisse wurden auerdem noch weiter er-hoben. Dafr wurden die Provinzialen aber zum Kriegsdienste ver-hltnismig wenig herangezogen und somit des Waffengebrauchs ent-wohnt; so erklrt es sich auch, da es in den eigentlichen Provinzen fast gar nicht zu Aufstnden kam. Ihre Abgaben wurden als Ent-gelt fr den militrischen Schutz von feiten Roms angesehen, weshalb sie auch civitates stipendiariae (von Stipendium Kriegssold) genannt wurden. - Doch waren nicht alle Provinzgemeinden so schlecht gestellt; manche waren gar nicht erobert worden; waren vielleicht gar Roms Verbndete gewesen und dann in ein vertragsmig geregeltes Verhltnis zu Rom getreten; als civitates foederatae waren sie gleich den italischen Gemeinden steuerfrei, aber jedenfalls auch dienstpflichtig. 48. Die Verwaltung in den Provinzen. Die Verwaltung in den Provinzen stanb zuerst Prtoren zu, die eigens zu biesem Zwecke gewhlt wrben. Seit Sulla brsten nur gewesene Prtoren ober Konsuln als Statthalter in eine Provinz geschickt werben, die die Amtsbezeichnung propraetores ober proconsules
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