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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 160

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
160 teils in Latium, teils in Italien, teils in den Provinzen lagen. Dieses Domanialland war sehr bedeutend, da grundstzlich alles Gemeindeland in eroberten Gebieten ohne weiteres an Rom fiel. Diese Pachtgelder (vectigalia) bildeten die Haupteinnahme Roms. 2. Die Provinzial-abgaben und zwar auer fortbestehenden frheren Steuern besonders der Bodenzins, den jeder Grundeigentmer in der Provinz an Rom alljhrlich zahlen nutzte, um dessen Eigentumsrecht anzuerkennen. In getreidereichen Provinzen, wie in Sizilien und Asien, wurde der Bodenzins in Getreide gezahlt, indem der zehnte Teil der Ernte (decuma) abgegeben werden nutzte; sonst wurde er in eine feste Geld-summe (Stipendium) umgesetzt. 3. Einige direkte Steuern, besonders die Zlle (portoria), die sowohl an den Reichsgrenzen, wie auch an manchen Provinzgrenzen erhoben wurden. Ferner wurde, um einer allzuhufigen Freilassung von Sklaven zu steuern, eine fnfprozentige Abgabe bei Manumissioneu erhoben. Die wichtigsten auerordentlichen Einnahmen waren: 1. Zwangs-anleihen (tributa), die im Falle eines Krieges bei Rmern, Latinern und Italikern gemacht wurden; sie wurden zumeist aus der Kriegs-entschdigung wieder zurckgezahlt, obwohl der Staat dazu nicht verpflichtet war. Seit der Eroberung Mazedoniens [168] wurden solche Zwangsanleihen tatschlich nicht mehr erhoben. 2. Kriegsbeute, disziplinarische oder gerichtliche Geldstrafen [multae], Vermgenseinziehung bei Achtung oder Todesstrafe. Die Oberleitung der Verwaltung der Staatseinnahmen stand dem Senate zu, dessen ausfhrende Beamte die Qustoren waren. Doch besaen auch die Tensoren wichtige finanzielle Befugnisse, die der Senat achten nutzte; so verpachteten sie die Domnen, die Erhebung des Bodenzinses in den Provinzen und der Zlle; sie sorgten ferner fr die Errichtung und Erhaltung ffentlicher Bauten. Eigentmlich ist die Erheonngsweise der staatlichen Einnahmen. Der Staat erhob sie nicht direkt von den Steuerpflichtigen, sondern die Tensoren verpachteten die einzelnen Steuerbezirke fr ein Lustrum an den Meistbietenden. Die Pchter hietzen publicani und gehrten fast ausschlielich dem Ritterstande an; sie taten sich zu Gesellschaften zu-sammen, die dem Staate sofort die ganze Pachtsumme auszahlten und dann durch ein groes Beamtenheer die Steuer eintrieben. Privataltertmer. 5*. a) Wohnung. Das rmische Haus der alten Zeit war auf dem Lande und in der Stadt nur einstckig und diente auch nur einer einzelnen Familie
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