Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 250

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
1 250 hauptschlichen (Einknfte, langes Gewand (ungegrteter Chiton) und langes Haupthaar die Tracht der Priester, denen ein zahlreiches Dienstpersonal zur Verfgung stand. b) Dos priestertum bei den Hrnern gelangte wegen der innigen Verbindung von Religion und Politik zu hervorragender Bedeutung. 34. Allgemeine berficht der das rmische priestertum. 1. Verhltnis von Magistratur und priestertum. Nach rmischem Grundsatz war zur sakralen Vertretung der Gemeinde ausschlielich die Dbermagistratur, d. h. der Beamte cum imperio, berechtigt. Kraft ihres Imperiums stand den Magistraten nicht nur das auspicium, sondern auch die Vertretung der Gemeinde bei Gelbde und Weihe, (Bebet und Opfer zu. Wegen der hufigen Abwesenheit dieser Oberbeamten von Rom wurde der gesamte regelmige Dienst der Staats-gtter sowie neubegrndeter Kulte eigenen Priestern berwiesen (Liv. I. 20,1). Die Priester bezogen ein Einkommen aus dem fr den Kultus bereit gestellten Staatslande, während die Staatsbeamten Ehrenstellen bekleideten. Die geistliche Wrde wurde meist auf Lebenszeit verliehen, während die politischen mter stetig ihre Inhaber wechselten. Nur den Priestern war das Geheimarchiv ihrer Priester-schaft und damit eine ganze Reihe sakralrechtlicher Kenntnisse zugnglich- berdies konnten sie mehrere geistliche Wrden in ihrer Person vereinigen; anderseits roar ihnen (mit Ausnahme des Opferknigs und der groen Flamines) auch der Zutritt zu den hchsten Staatsmtern und damit auch zum Senate keineswegs verschlossen. So gewann das Priestertum fr das ffentliche Leben immer mehr an Bedeutung. Daher erklrt es sich, da im Stndekampfe die Plebejer Anteil an ihm verlangten und erhielten (300 v. Ehr. durch die lex Ogulnia), und schlielich (seit der lex Domitia de sacerdotibus 104 v. Chr.) bei den 4 bedeutendsten Priestertmern die Volkswahl (in Tribut-komitien unter Beteiligung der durchs Los bestimmten kleineren Hlfte der Tribus - seit 241 v. Chr. -) statt der sonst blichen Selbstergnzung eintrat. 2. berblick der die Rangordnung der priestertmer und die Stellenzahl innerhalb derselben: 1. collegium pontificum, und zwar a) die Pontifices: seit Numa 3, dann 6, seit 300 v. Chr. 9 (5 Plebejer), seit Sulla 15 (8 Plebejer), seit Csar 16 Mitglieder (dazu am Ende der Republik 3 pontifices minores); b) der rex sacrorum; c) die 15 flamines: 3 flamines maiores (flamen Dialis, Martialis, Quirinalis) und 12 flamines minores (dazu in der Kaiserzeit die flamines Divorum imperatorum); d) die 6 virgines Vestales; I. sacerdotum quattuor amplissima collegia ober sacerdotia schlechthin.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer