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1. Die Neuzeit - S. 12

1905 - Bamberg : Buchner
Maximilian verm. m. Maria. Ferdinand verm. m. Jsabella. Philipp der Schne t 1506. Jobanna die Wahnsinnige t 1556. Karl V. (I.) geb. 1500, f 1558. Ferdinand I. f 1564, verlobt mit Anna, der Schwester Ludwigs Ii. von Bhmen und Ungarn. 2. (Reich sres ormen.) Whrend Maximilian von den Reichstagen bestndig Hilfe fr die meist zur Vermehrung seiner Hausmacht unter-nommenen Kriege forderte, drangen die Stnde, gefhrt von dem patrioti-fchen Erzbischof Berthold v. Mainz, spter von dem Kurfrsten Fried-rich dem Weisen von Sachsen, auf Verbesserung der Reichsversassung. Aus dem Reichstag zu Worms (1495) wurden folgende Einrichtungen beschlossen: a) Eine allgemeine, direkte Reichsvermgenssteuer, der gemeine Pfennig"; b) ein allgemeiner, ewiger Land friede; Anwendung des Faust-rechtes und Fehden wurden mit der Strafe der Reichsacht bedroht; c) ein Reichskammergericht zur Beilegung von Streitigkeiten der unmittelbaren Reichsglieder. Die 16 Beisitzer sollten von den Fürsten und Stdten, der Vorsitzende vom Kaiser ernannt werden. Das Reichs-kammergericht hatte seinen Sitz anfangs wechselnd in verschiedenen Stdten Oberdeutschlands, von 1530 an dauernd in Speier, nach dessen Einscherung (1689) in Wetzlar. Hiezu sollte trotz des Widerstrebens des Kaisers gegen eine solche Mit-regierung der Stnde d) ein Reichsregiment treten, bestehend aus Mitgliedern der Stnde (etwa dem heutigen Bundesrat entsprechend). Endlich wurde zur besseren Durchfhrung dieser Reformen aus dem Reichstag zu Kln (1512) e) die Einteilung des Reiches in 10 Landsriedenskreise be-schlssen, mit Fürsten als Kreishauptleuten an der Spitze der einzelnen Kreise, Die Kreise waren: der sterreichische, bayerische, schwbische, frnkische, oberrheinische, kur- oder niederrheinische, burgundische, westflische, nieder-und oberfchsische. Nicht zu den 10 Kreisen gehrte Bhmen (mit seinen Nebenlndern), dessen König zwar Erzmundschenk des Reiches war, aber sich nicht immer zu den Reichs-surften hielt, bis 1526 das Land nach Erlschen des slavischen Knigshauses unter die Habsburgische Herrschaft fiel; ferner die Schweizer Eidgenossenschaft, deren Unabhngigkeit Maximilian I. nach einem unrhmlichen Feldzug (1499)1 anerkennen mute, endlich Preußen, das seit dem 2. Frieden von Thorn (1466) unter Polen stand: s. S. 5. 1 Geschildert von dem Nrnberger Pirckbeimer (S. 19), der selbst am Zuge teilnahm.
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