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1. Die Neuzeit - S. 181

1905 - Bamberg : Buchner
181 a) Die Bestimmungen bezglich der auerdeutschen Staaten. 1. Rußland erhielt das Herzogtum Warschau als Knigreich Polen (mit eigener Verfassung); daneben bestand eine Republik Krakau, welche 1846 mit sterreich vereinigt wurde. 2. England behielt Hannover, serner von den während des Krieges gemachten Eroberungen Helgoland, Malta, Kapland, Ceylon sowie das Schutzrecht der die Jonischen Inseln. 3. Mit Schweden wurde Norwegen als besonderes Knigreich (mit eigener Verfassung) vereinigt. Dnemark erhielt fr Norwegen Schwedisch Pommern, wofr es wiederum das kleine Lauenburg eintauschen mute. 4. Holland und Belgien wurden wieder vereinigt (wie vor 1579) und bildeten das Knigreich der Niederlande unter dem Haus Oranien. 5. Die Schweiz erhielt Genf und Wallis zurck und zhlte mit dem unter Oberhoheit des Knigs von Preußen stehenden Neuenburg 22 Kantone. Ihre Neutralitt wurde auf ewige Zeiten" besttigt. 6. In Italien wurden die meisten alten Herrschasten wieder-hergestellt: Das bourbonische Knigreich Neapel (mit Sizilien), der Kirchen-staat (unter Pius Vii.); das Groherzogtum Toskana (unter einer fter-reichischen Nebenlinie); das Herzogtum Modena (unter dem Hause sterreich-Este); das Herzogtum Parma-Piacenza erhielt die Gemahlin Napoleons Marie Luise; nach deren Tod sollte es an die jngste Linie der Bourbonen, welche einstweilen Lucca erhielt, zurckfallen. Das Knigreich (Piemont-) Sardinien wurde durch Genua vergrert. 7. Auch Spanien und Portugal wurden den alten Dynastien zurckgegeben. b) Die Neugestaltung Deutschlands. 1. sterreich erhielt seine in den letzten 23 Jahren verlorenen Gebiete auer Belgien und den westlichen Vorlanden zurck. Als Ersatz sr Belgien erhielt es Venetien; sr die Besitzungen in Schwaben war es durch Salzburg entschdigt. sterreich bildete so eine zusammenhngende Lndermasse, welche sich der Italien, Deutschland und den slavisch-magyarischen Osten erstreckte. Auf ein Zusammenschmelzen der verschiedenen Nationalitten, von denen keine ein entschiedenes bergewicht besa, mute in diesem Staatswesen von vornherein verzichtet werden. 2. Preußen erhielt die Hlfte Sachsens (mit Wittenberg und Torgau); von den Erwerbungen aus den Teilungen Polens behielt es Westpreuen mit Danzig und Thorn sowie Posen; am Rhein erhielt es
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