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1. Vom Westfälischen Frieden bis zu Kaiser Wilhelm II. - S. 82

1894 - Breslau : Trewendt
82 Der Reichsdeputationshauptschluß 1803 Anordnung. Denn während Snwärof mit wunderbarer Kühnheit aus dem St. Gotthard die Alpen überstieg, gewann Masftna Gelegenheit, sich der Schweiz wieder zu bemächtigen. So fand Snwärof dort den größten Widerstand, entzweite sich darüber mit dem Wiener Kabinet und führte auf Befehl des Zaren seine Truppen nach Rußland zurück. Auch der Erzherzog Karl legte unter solchen Umständen seinen Oberbefehl nieder. Moreau drang dagegen bis Bayern vor, schlug den Erzherzog Johann 1800 bei Hohenlinden (östlich von München) und rückte ungehindert bis über die Enns, sodaß bereits Wien bedroht war. [Friede von Luneviue 1801.] Das 3. Heer in Holland unter dem Herzog York hatte gar nichts ausgerichtet, sodaß Österreich, überall geschlagen und vom Zaren aufgegeben, 1801 den Frieden von Luneviue annehmen mußte. Dieser bestimmte u. a., daß die durch Abtretung des linken Rheinufers beeinträchtigten Fürsten durch säkularisierte und mediatisierte Gebiete entschädigt werden sollten. Auch mit den übrigen Mächten schloß Frankreich Frieden, selbst mit England (1802 zu Amiens) und mit Rußland, wo nach Pauls I. Ermordung Alexander I. (1801—1825) regierte. § 69. Der Reichsdeputationshauptschluß 1803. [Gebiets-Veränderungen.] Die Entschädignngsfrage führte nun zu zahllosen Verhandlungen zwischen Paris und Regensburg, wo der deutsche Reichstag eine aus acht Mitgliedern bestehende „Deputation" niedergesetzt hatte. Die deutschen Fürsten ließen es währenddem an Schmeicheleien gegen den Ersten Konsul und den französischen Gesandten Talleyrand [täläran] nicht fehlen, um bei diesem Länderhandel möglichst viel Gewinn zu machen. Endlich fetzte der Reichsdeputationshauptschluß (Edhs) vom Jahre 1803 folgendes fest: Preußen erhielt fünffache Entschädigung, und zwar die Bistümer Hildesheim und Paderborn, einen Teil Münsters, mehrere westfälische Abteien und die mainzischen Besitzungen Erfurt und das Eichsfeld, dazu die Reichsstädte Mühlhausen i. Th., Nordhausen und Goslar. Bayern wurde z. B. durch Würzburg, Bamberg und Passau, Württemberg durch Eßlingen, Heilbronn und Reutlingen, Baden durch Mannheim und Heidelberg entschädigt. Von den geistlichen Reichsfürsten blieb außer den Hochmeistern des Deutsch- und Johanniterordens nur der bisherige Kurfürst von Mainz, Karl von Dalberg, bestehen, der mit Aschaffenburg, Regensburg und Wetzlar ausgestattet wurde. Von den 52 Reichsstädten erhielten sich nur sechs, nämlich Augsburg, Nürnberg, Frankfurt a. M., Lübeck, Hamburg und Bremen.
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