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1. Vom Westfälischen Frieden bis zu Kaiser Wilhelm II. - S. 144

1894 - Breslau : Trewendt
144 Deutsche Reichsversassnng und Politik National-Versammlnng, die inzwischen zu Bordeaux zusammengetreten war, ihren Chef Thiers, in Versailles mit Bismarck über den Frieden zu verhandeln. Dieser bestimmte folgendes: 1. Das Elsaß außer Belfort und Deutsch-Lothringen mit Metz fallen an das neu errichtete Deutsche Reich; 2. Frankreich zahlt innerhalb dreier Jahre 5 Milliarden Francs Kriegskostenentschädigung und bleibt bis zur Tilgung dieser Summe von deutschen Truppen teilweise besetzt. — Wenige Tage später hielten 30 000 Mann deutscher Truppen einen Einzug in Paris, und am 10. Mai bestätigte der endgültige Friede zu Frankfurt a. M. jene Vorverhandlungen von Versailles. Damit endete einer der denkwürdigsten, für die deutsche Natiou ruhmreichsten Kriege: Frankreich, das feit den Tagen Ludwigs des Deutschen fast in jedem Jahrhunderte den Versuch gemacht hatte, sich auf Kosten Deutschlands zu bereichern, lag tief gedemütigt zu Boden und verlor seinen oft drückenden Einfluß auf Europa. Die deutsche Nation dagegeu hatte sich endlich zur Einheit durchgekämpft und schritt seitdem, von Kaiser Wilhelm I. und seinem zum Fürsten erhobenen Reichskanzler Bismarck fest und sicher geleitet, allen Großmächten Europas voran, nicht mit der Absicht herrisch zu gebieteu, sondern mit dem Wunsche, den Frieden zu wahren und die Segnungen des Friedens allen Völkern zuteil werden zu lassen. § 115. Deutsche Reichsverfassung und Politik. ^Verfassnng.^ Während Paris durch eine plötzlich emporgekommene sozialistisch-kommnnistische Regierung (unter Assy, Blanqui, Pyat) in den furchtbarsten Schrecken versetzt wurde, der erst Ende Mai 1871 mit der Eroberung der Stadt durch Mnc Mahoti ein Ende nahm1), vollzog sich in Deutschland die Vereinigung aller Staaten, Freien Städte und des Reichslaudes Elfaß-Lothringen durch eine gemeinsame Reichsverfassung, die, von einigen geringfügigen Veränderungen abgesehen, der Verfassung des Norddeutschen Bundes entsprach. An der Spitze des Reiches steht ein erblicher Kaiser, der zugleich König von Preußen ist. Die gesetzgebende Gewalt üben gemeinschaftlich der Bnndesral und der Reichstag; der Bundes rat führt 58 Stimmen, von denen z. B. 17 auf Preußen, 6 auf Bayern, je 4 auf Sachsen und Württemberg entfallen,; der Reichstag besteht aus 397 Abgeordneten. Bayern besitzt das ') Die Präsidenten der Iii. französischen Republik waren bisher: Thiers 1871—1873; Mac Mahon 1873-1879; Grövy 1879—1887; Sadi Carnot seit 1887.
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