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1. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 93

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
I. Das deutsche Städtewesen im Mittelalter. 93 sich aber keiner geringeren Selbständigkeit als die größeren Reichsstädte. Für den Bevölkerungszuwachs der Stadt war es von größter Bedeutung, daß zugezogene Anfreie, wenn sie nicht von ihrem Lerrn zurückgefordert wurden, nach Jahr und Tag die Freiheit „ersaßen": „Stadtluft macht frei." Auch Personen, die außerhalb des Stadtgebietes wohnten, pflegte man das Bürgerrecht zu erteilen. Solche „Ausbürger" oder „Pfahlbürger" unterstanden der städtischen Gerichtsbarkeit und hatten das Recht, in der Stadt Äandel zu treiben. Dafür waren sie ihr zu Kriegsdiensten verpflichtet. Es ist erklärlich, daß sich die Landesfürsten durch diese Einrichtung geschädigt fühlten; sie wurde daher wiederholt seit Friedrich Ii. durch Reichsgesetze eingeschränkt, besonders auch durch die Goldene Bulle. Das Vordringen des Deutschtums nach Osten brachte seit der zweiten Äälfte des 12. Jahrhunderts auch dorthin deutsche Bürger, und es wurde in der Folgezeit eine Menge von Städten gegründet, die bis Krakau und Lemberg hin einen vorherrschend deutschen Charakter trugen. Von den Fürsten wurden sie als Stützpunkte des Handels- und Gewerbebetriebes an geeigneten Stellen angelegt und ihnen nach deutschem Muster ein Stadtrecht verliehen. Die neue Gemeinde galt dann als Tochterstadt derjenigen Stadt in der deutschen Leimat, mit deren Rechte sie ausgestattet war. So verbreitete sich über Brandenburg, Schlesien, Böhmen, Posen das Magdeburgische Recht, während in den Ostseegebieten mehr das „Lübische" üblich war. Die rechtliche Stellung dieser städtischen Anlagen im Ansiedlungs-gebiet glich also derjenigen der Städte im Mutterlande, mit deren Äilfe sie auch eingerichtet wurden. So hat Lübeck bei der Gründung von Danzig, Elbing it. a. in tatkräftiger Weise mitgewirkt und sich damit um die Germanisation der preußisch-litauischen Ostseeküste im Bunde mit dem Deutschen Orden große Verdienste erworben. Auch in diesen Städten hatten zunächst die Geschlechter die Führung und bildeten den Rat, der, oft noch in Gemeinschaft mit landesherrlichen Vögten, Verwaltung, Gericht und Polizei in seinen Länden hatte. Der Lande!, der in den Städten immer mehr aufblühte, steigerte die Geld wirtschaft; daher wurden ihre indirekten und direkten Steuern nicht, wie im agrarischen Lehnsverbande, in Naturalien und persönlichen Leistungen, sondern in barem Gelde entrichtet, und zwar die direkten meist in der Form des Grundzinses. Auch für die eigenen Bedürfnisse sorgten die Städte durch Aufbringung von Geldmitteln, so daß die mittelalterliche Stadtwirtschaft die Vorläuferin der Finanzwirtschaft des modernen Staates geworden ist.
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