Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 100

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
100 Ii. Das deutsche Königtum und seine Äausmachtpolitik. Sein Andenken bei den Nachkommen mag unter der Erinnerung an die mancherlei schweren Anglücksfälle gelitten haben, die Deutschland besonders im Anfang seiner Negierung trafen. So wütete damals in ganz Europa eine furchtbare Pest, der „schwarze Tod" genannt, und Geißlerprozessionen durchzogen, wie der Straßburger Chronist Fritsche Klosener schildert, das Land mit dem Gebet, „daß Gott das Sterben wende". Im Gefolge der Krankheit stellten sich Äunger und Elend ein, so daß diese Jahre zu den unglücklichsten zu zählen sind, die unser Vaterland vor dem Dreißigjährigen Kriege durchlebt hat. Zuerst richtete Karl natürlich seine Regierungssorgen auf die Länder der luxemburgischen Lausmacht, doch hat er das Wohl und die Interessen des Reiches dabei durchaus nicht außer acht gelassen. Auf diesem Gebiet ist sein wichtigstes Werk die „Goldene Bulle", die 1356 auf den Reichstagen zu Nürnberg und Metz zustande kam. Zn diesem Reichsgesetz wird das ausschließliche Wahlrecht der sieben Kurfürsten, das seit hundert Jahren tatsächlich bestand, endgültig in das Reichsrecht ausgenommen. Die Streitfragen um die Kur, die zwischen einzelnen Fürstenhäusern noch schwebten, wurden entschieden. So wurde z. B. dem Wittenberger Lerzoge der sächsische Kurhut zugesprochen. Von irgendwelchen Ansprüchen des Papstes auf eine entscheidende Mitwirkung bei der Besetzung des deutschen Thrones ist in der Bulle nicht mehr die Rede. Die Kurfürsten wurden durch eine Reihe von Sonderrechten über die anderen Angehörigen des Reichsfürstenstandes emporgehoben. Vor allem sollte die Anteilbarkeit der Kurlande und die Bestimmung, daß der älteste männliche Erbe die Nachfolge anzutreten habe, ihnen eine Vormachtstellung sichern, während der Besitz der anderen Landesherren nach dem deutschen Erbrechte fortschreitender Teilung und Zersplitterung verfiel. Auch im Genusse der Regalien und in Sachen der Gerichtsbarkeit, die bisher dem Reiche zustand, waren die Kurfürsten bevorzugt. So schwand die kaiserliche Gewalt durch die Goldene Bulle völlig aus den Kurländern: sie erhielten das Privilegium de non appelando et de non evocando, d. H. keiner ihrer Untertanen durfte in einem Rechtsstreit an den Kaiser Berufung einlegen oder vor ein anderes Gericht gezogen werden. Damit war die volle Landeshoheit gesetzlich anerkannt. Auf einigen Römerzügen nützte Karl die Reste der kaiserlichen Rechte in Italien finanziell aus. Die Notlage Frankreichs, das mit England in langem Kriege lag, gab ihm Gelegenheit, die Reichshoheit auch an der Westgrenze vorübergehend wieder zu stärken. Vor allem haben die luxemburgischen Erblande den Segen seiner geordneten Verwaltung erfahren. Er löste die schlesischen Piaffen* herzöge aus ihrer polnischen Lehnsabhängigkeit und machte sie zu
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer