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1. Allgemeine Weltgeschichte - S. 141

1884 - Leipzig : Weber
Erste Periode. Von der Kirchenreformat. Luthers b. z. westfäl. Frieden. 141 aus Jnsbruck über das Gebirge, setzte den gefangenen Kurfürsten in Freiheit und bevollmächtigte den römischen König Ferdinand mit Moritz zu unterhandeln. Der zwischen beiden geschlossene Pass au er Vertrag machte der Haft des Landgrafen ein Ende, [1552 hob alle gegen die Evangelischen erlass neu Mandate auf und sprach die Anerkennung der evangelischen Kirche als einer eigenen und selbständigen aus, indem er ihr den Frieden auch dann verbürgte, wenn auf dem binnen sechs Monaten zu berufenden Reichstage keine Vereinigung über den Glauben erreicht werden sollte. Wie im Triumph kehrte Johann Friedrich der Großmütige, der fürstliche Märtyrer des evangelischen Glaubens, nach Weimar zurück. Karl V. aber, der das Werk seines Lebens mit einem Schlage vernichtet sah, überließ tief verstimmt und körperlich leidend die ferneren Verhandlungen seinein Bruder und wendete sich nach Lothringen gegen die Franzosen, aber die Belagerung von Metz war vergeblich und Deutschland bezahlte die Errettung von der spanisch-römischen Tyrannei mit dem Verluste eines kostbaren Gebietes. Unterdessen fiel Moritz7 Waffengefährte, der wilde Markgraf Albrecht von Brandenburg-Culmbach, brandschatzend in die fränkischen Bistümer ein; als er sich jedoch in die braunschweigische Fehde einmischte, machte ihn Moritz, der in ihm ein Werkzeug der kaiserlichen Rache argwöhnte, unschädlich, bezahlte aber den Sieg bei Sievers- [1553 hausen mit dem Leben. Erst im I. 1555 kam der Augsburger Religionsfriede zustande, indem man endlich der vergeblichen Mühe die Religivnsmeinuugen zu vereinigen entsagte und sich mit einem Friedstand auch ohne Einigung über die Glaubenslehre begnügte. Derselbe gewährte jedoch nur den Reichsständen, die sich zur augsburgischen Consession bekannten, freie Religionsiibnng sowie den Besitz der säkularisierten Kirchengüter, den andersgläubigen Unterthanen bloß das Recht freien Abzugs, die Frage wegen des Übertritts geistlicher Reichsstände, der sog. geistliche Vorbehalt, blieb unerledigt und dadurch der ganze Friede ein Stückwerk und eine Aussaat verderblichen Haders für die Zukunft. Karl V. aber übertrug 1556 die Regierung seiner Staaten seinem Sohne Philipp, entsagte der Kaiserwürde, zu der sein Bruder Ferdinand 1. [1556—64 gewählt wurde, und zog sick in das Kloster St. Inste zurück, wo er 1558 starb. § 79. Die Ausbreitung der Neformation. In kurzer Zeit fand die Reformation ihren Weg zu allen germanischen Völkern, die romanischen dagegen blieben der päpstlichen Kirche treu. Die
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