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1. Die Kämpfe um die deutsch-italienischen Grenzgebiete - S. 21

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
B. Nationale Verhältnisse 21 zu Lotzen vil Heuser an sich kaufen und die mit siechten leuten, die weder zu rat noch gericht preuchig fein1, besetzen, des2 am stat mangl und be-swärung hat. ist unser mamung, das sy solid) Heuser selbs besezen oder die verlassen leuten3, die zu gericht und ander notdurften der stadt tauglichen sein." Rehme ein italienischer Hausbesitzer nicht in Bozen Wohnung, so soll er dort bei zeitweiligem Aufenthalt feinen eigenen haushält führen dürfen, sondern sich in Wirtshäusern verköstigen (5,157). b) Der Streit um das Trienter Domkapitel? «) 1474 April 20. Rom. Papst Sixtus Iv. ordnet an, daß fortan niemand (im Domkapitel zu Trient) von irgendeiner würde, einem Stand, Grad und Hang sein soll kraft irgendwelcher Zugeständnisse, die etwa von uns oder dem apostolischen Stuhle gegeben wurden oder in Hinkunft gegeben werden, der nicht aus den Herrschaften des Kaisers in Deutschland oder dem Gebiet der Herzoge von (Österreich stamme oöer den Untertanen der Habsburger oder der Bischöfe von Trient angehöre, da die Stadt Trient, welche als Pforte zu den Herrschaften des Hauses Österreich zu betrachten sei, durch Unruhen in die Gewalt Fremder kommen konnte (Thmel, Materialien z. ö. Gesch. Wien 1838, Ii, 313). ß) 1532 Sept. 17. Rom. Papst Clemens Vii. erneuert die Bulle des Papstes Sixtus Iv. mit dem Zusatz, daß fortan von den (18) Trienter Domherren stets zwei Drittel (12) Deutsche sein sollen und der Dechant Priester von deutscher Abstammung und der deutschen Sprache kundig sein soll (12,109). y) 1537 Febr. 19. Papst Paul Iii. macht das Dekanat im Trienter Domkapitel deutschen und Trienter Domherren in gleicher weise zugänglich. Die deutschen Domherren (zwei Drittel des Kapitels) sollen aus den österreichischen (Erblanden oöer dem Bistum Trient stammen, die italienischen ausschließlich aus dem Bistum (12,110f.). 8) 1745 April. Rom. Papst Benedikt Xiv. ordnet u. a. an, daß von den Trienter Domherren zehn Öeutsch-österreichische Untertanen sein, von deutschen (Eltern abstammen und die deutsche Sprache genügend beherrschen sollen (4,29). c) Aus denveschwerdeschriften der Deutschen in Trient, deren Ablehnung durch die italienischen Ratsherren (1486 — 1490) und den Satzungen des Bischofs Ulrich von 1504 (14, 80ff.). «) Beschwerde der Deutschen. Nachdem die deutschen Bewohner der Stadt und 1 Mindere Leute, die für den Rat nicht taugen. 2 dessen. 3 Die Häuser vermieten an Leute ... — 1524 beschloß der Stabtrat von Bozen, keine Savoyer, welsche, noch andere, die nicht der deutschen Sprache kundig seien, zu Bürgern aufzunehmen. Derselbe Stabtrat verhinderte 1572 die Ansiedlung von 1000 welschen Seidenmachern in Trient, indem er in einem Gut- achten an die Innsbrucker Regierung darauf hinwies, daß es bedenklich sei, nach Trient, daran dem Lande viel gelegen sei, eine so große Zahl fremder welscher kommen zu lassen, da die Deutschen ohnedies mit den welschen in Trient „übersetzt" seien (an Zahl übertroffen würden) (6, 453). 4 Ais im 15. Jahrhundert der italienische Einfluß in Trient immer mehr stieg und die Kurie versuchte, das Bistum zu Italien zu ziehen (vgl. S. 3f.), bemühten sich die Landesfürsten, im Domkapitel eine deutsche Mehrheit sicherzustellen und die obersten Würden, insbesondere die Stelle des Dechants, in deutsche Hände zu bringen. Schon 1469 erwirkte K. Friedrich Iii. vom Papst die Zusicherung, daß zwei Drittel der Domherren Deutsche sein sollen (Zeitschr. d. Ferd. 1895, 196). Trotz aller päpstlichen Bullen und landesfürstlichen Beschwerden verwelschte das Domkapitel, obwohl mehr als ein Drittel des Bistums von Deutschen bewohnt war (12, 103ff.).
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