Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Kämpfe um die deutsch-italienischen Grenzgebiete - S. 23

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
B. Nationale Verhältnisse 23 setze und Statuten und die löblichen Gewohnheiten nicht verstehen und nicht verstehen können, da jede Stadt ihren eigenen Brauch hat und nach eigenen Gesetzen lebt, vor ihnen waren andere deutsche Bürger und Bewohner in Grient, die niemals solches verlangt haben, obgleich sie stärker an Zahl, von größerem Ansehen und reicher . . . waren als die Deutschen sind, die jetzt in der Stadt wohnen. Es ist kein Wunder, wenn es auch sehr ungereimt ist, daß Ausländer und neue Bewohner die Satzungen, Gesetze, Gebräuche und Gewohnheiten der Stadt ändern wollen.... (Es ist nicht wahr, daß die Ämter den Deutschen nicht zugänglich sind, denn wenn sich Deutsche finden, die einige Seit in der Stadt Trient seßhaft waren und zur Leitung und Verwaltung solcher Ämter taugten, sind sie zugelassen und gewählt worden. ... Auf keinen Fall darf geändert werden, was immer unverändert beobachtet worden und in unseren Privilegien enthalten ist, daß nämlich die Gemeinde die Amtleute nach Brauch und alter (Beroohntheit und gemäß den Satzungen von Trient bestellt. ... Daher begehren die Ratsherren, daß die Gemeinde von den Forderungen der Gegenpartei losgesprochen und dieser ewiges Schweigen auferlegt werde. .. y) Gegenantwort der Deutschen. „... Der Deutsche, der gewählt wird, wird durch die Ratsherren gewählt und nicht durch die Gemeinde, und nur der wird gewählt, der den Ratsherren selbst genehm ist. ... (Es gibt kein Privileg, das nicht bei Gelegenheit geändert und eingeschränkt werden könnte, wie es die Notwendigkeit erfordert. Daher muß man auch nicht bei der Siebenzahl der Ratsherren stehen bleiben, sondern kann auch eine höhere festsetzen, die Zahl jener, welche durch die Gemeinde gewählt werden, etwa auf 24 oder zum wenigsten 12 von den Inwohnern und den Auswärtigen, wie es anderwärts Brauch ist. ... Da weiter vom Unverstand der Deutschen die Rede ist, so kann dieser, wenn es einen solchen überhaupt gibt, nicht in Hinsicht auf irgendein Amt bestehen. Weil sie aber Schuster usw. wie zum Spotte genannt werden, so sagen sie, daß sie sich ihres Handwerks nicht schämen, sofern sie nur ehrbar leben, wie sie es zu tun pflegen. ... Auch unter den Konsuln werden Leute gefunden, deren vorfahren Viehhirten waren. ... (Es wird behauptet, daß die Deutschen nur den zwölften Teil ausmachen: (Es können jedoch die Steuerbücher eingesehen werden, aus welchen man feststellen wird, daß es mehr als ein viertel ist. Daher sollen auch je nach den Fähigkeiten der Parteien mehr in den Rat aufgenommen werden. ..." <5) Schlußwort der Ratsherren. .. Gegenüber der Behauptung, daß die Ratsherren den Deutschen wählen und nicht die Gemeinde, wird erwidert, daß er, da er von den Ratsherren gewählt wird, als von der ganzen Gemeinde gewählt betrachtet wird. Denn die Ratsherren stellen bei der Wahl der Amtsleute die ganze Gemeinde dar. Diesen Ratsherren ist die macht gegeben, andere Ratsherren, Syndiker und andere Amtsleute zu wählen, ein Recht, das sowohl durch die Satzung und das Privileg als auch durch uralte Gewohnheit bekräftigt ist. Wenn die Deutschen behaupten, daß
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer