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1. Von 1790 bis zur Gegenwart - S. 26

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
26 Annexion Bosniens u. d. Herzegowina. — Kaiferl. Manifest, 29. Juli 1914 10. Kaiser!. Handschreiben an den Minister des äußern vom 5. Oktober 1908 über die Annexion Bosniens und der Herzegowina. Bernatzik, Öfterr. verfassungsges? S. 1030. Lieber Freiherr von Rehrenthal! Durchdrungen von der unerschütterlichen Überzeugung, daß die hohen kulturellen und politischen Zwecke, um derentwillen die österreichisch-ungarische Monarchie die Besetzung und Verwaltung Bosniens und der Herzegowina übernommen hat, und die mit schweren Opfern erzielten Erfolge der bisherigen Verwaltung nur durch Gewährung von ihren Bedürfnissen entsprechenden, verfassungsmäßigen Einrichtungen dauernd gesichert werden können, für deren Erlassung aber die Schaffung einer klaren und unzweideutigen Rechtsstellung der beiden Länder die unerläßliche Voraussetzung bildet, erstrecke Ich die Hechte Meiner Souveränität auf Bosnien und die Herzegowina und setze gleichzeitig die für Mein haus geltende Erbfolgeordnung auch für diese Länder in Wirksamkeit. Zur Kundgebung der friedlichen Absichten, die Mich bei dieser un= abweislichen Verfügung geleitet haben, ordne ich gleichzeitig die Räumung des Sandschaks von Movi-Bazar von den dahin verlegten Truppen Meiner Rrmee an. 11. Kaiserliches Manifest am Tage der Kriegserklärung an Serbien. 29. Mi 1914. Rn meine Völker! (Es war mein sehnlichster Wunsch, die Jahre, die Mir durch (Bottes Gnade noch beschießen sind, Werken des Friedens zu weihen und Meine Völker vor den schweren Opfern und Lasten des Krieges zu bewahren. 3m Rate der Vorsehung ward es anders beschlossen. Die Umtriebe eines haßerfüllten Gegners zwingen Mich, zur Wahrung der (Ehre Meiner Monarchie, zum Schutze ihres Ansehens und ihrer Machtstellung, zur Sicherung ihres Besitzstandes nach langen Jahren des Friedens zum Schwert zu greifen. Mit raschem vergessen und Undank hat das Königreich Serbien, das von den ersten Rnfängen feiner staatlichen Selbständigkeit bis in die neueste Zeit von Meinen vorfahren und Mir gestützt und gefördert worden war, schon vor Jahren den weg offener Feindseligkeit gegen (Öfter-reich-Ungarn betreten. Rls Ich nach drei Jahrzehnten segensvoller Friedensarbeit in Bosnien und der Herzegowina Meine herrscherrechte auf dieses Land erstreckte, hat diese meine Verfügung im Königreich Serbien, dessen Rechte in keiner Weise verletzt wurden, Rusbrüche zügelloser Leidenschaft und bittersten Hasses hervorgerufen. Meine Regierung hat damals von dem schönen Vorrecht des Stärkeren Gebrauch gemacht und in äußerster Nachsicht und Milde von Serbien nur die Herabsetzung seines Heeres auf den Friedensstand und das Verfahren verlangt, in Hinkunft die Bahn des Friedens und der Freundschaft zu gehen, von demselben Geiste der Mäßigung geleitet, hat sich Meine Regierung, als Serbien vor zwei Jahren im Kampfe mit dem türkischen Reiche begriffen war, auf die Wahrung der wichtigsten
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