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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 127

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Befreiungskriege. 127 (1808). Der Erwerb adligen Grundbesitzes war jetzt den Brgerlichen gestattet, dem Adel der Betrieb von Handel und Gewerbe erlaubt. Aus der von Steins Nachfolger Hardenberg veranlaten Regulierung" der buerlichen Verhltnisse, der Verwandlung der abhngigen Bauernhfe in freies Gut, erwuchsen groe Schwierigkeiten und neue Ubelstude. Wh-rend die vermgenden Bauern das Eigentumsrecht an ihren Hfen durch Abtretung eines Teiles an die seitherigen Gutsherren erwerben konnten, vermochten die rmeren nicht, die Reallasten in Renten abzutragen und gelangten daher weder zu Grundeigentum noch zum rechten Genu der persnlichen Freiheit, da sie zu Tagelhnern herabsanken, während der Grogrundbesitz durch Ankaus der kleinen Bauernstellen, ja durch Erwerb ganzer Dorfschasteu, wuchs. Verlust alter Nutzungsrechte in Weide und Wald empfand der kleine Ackerer schwer. Daher machten viele Land- Landflucht, arbeiter, zumal je mehr die Industrie aufblhte und durch hohe Lhne lockte, von dem Rechte der Freizgigkeit Gebrauch und wanderten von dem Lande ab in die Städte. Whrend so die buerliche Bevlkerung allmhlich zurckging und ein bedenklicher Mangel an Landarbeitern ein-trat, der heute fortdauert, vermehrte sich, nicht zum Nutzen fr den Staat, die Zahl der Fabrikarbeiter in gleichem Verhltnis, wie der Maschi-nenbetrieb zunahm. Auf der anderen Seite hatte die Agrarreform fr die Landwirtschaft auch segensreiche Folgen, insofern erst die Beseitigung des lstigen Flurzwangs eine neue planmige Bewirtschaftung des Bodens ermglichte. Albrecht Thaer gebhrt das Verdienst der Begrndung ^echt einer rationellen Landwirtschast, des Ersatzes der seitherigen Dreifelder- Begrnder Wirtschaft mit der unfruchtbaren Brache durch die Frnchtwechselwirtschaft. ^Land Der Befreiung der Bauern folgte die Erlsung des Handwerks Wirtschaft, von den Fesseln des Zunftzwangs durch die Einfhrung der Gewerbe-freiheit (1810). Die Umgestaltung des Steuerwesens, die notwen- Steuer-dige Folge dieser Vernderungen, nahm Hardenberg allmhlich vor, in-reformen-dem er eine Gewerbesteuer (1810), dann eine Einkommensteuer (1812) einfhrte, die Grund- und Gebudesteuer auf die Städte ausdehnte und die Akzife einschrnkte. Dank dem Gerechtigkeitsgefhl Steins wurde auch durch eine Ka-binettsorder vom 26. Dezember 1808 die politische Gleichberechtigung der christlichen Bekenntnisse anerkannt und am 11. Mrz 1812 die Kon-Judenemanzipation verfgt. feffioneil Eine dem Stdtewesen wahrhaft segensreiche Gabe brachte die durch die Stdteorduuug vom 19. November 1808 gewhrte Selbstver- ^r^nung v waltung. Von nun an whlte die Brgerschaft ihre beauftragten Leiter 19. Nov. und Verwalter des Gemeinwesens und des Gemeindevermgens, die Stadt- 1808-verordneten, und durch diese den Stadtrat (Magistrat) und den Brger-meister und nahm durch dieses Recht auch regen, ttigen Anteil an der Wohlfahrt ihrer Gemeinden. Auf die bertragung desselben Grundsatzes
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