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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 146

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
146 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. einheit im Taler (14 1 feine Mark. 1 Taler 30 Silbergroschen je 12 Pfennigen). 94. Der deutfche Zolloerein. Wenn Gemeinsamkeit wirtschaftlicher Interessen am ehesten Völker und Stmme einander nhert und verbindet, dann hatte Deutschland tri sich ein ebenso krftig wirkendes als-natrliches Mittel zur Einigung. Was not tat, fhlten die Gewerbe-und Handeltreibenden wohl; sie besaen aber nicht die Macht, ihre Regierungen von der Notwendigkeit der handelspolitischen Reformen fr die Einzelstaaten und das Gesamtvaterland zu berzeugen. Gegen die ber-flutung fremder, hauptschlich englischer Waren, fast schutzlos gelassen, schlo man sich gegen den nchsten Nachbarn durch den Stacheldraht der Zlle und Mauten streng ab. Jeder hob an feiner Grenze Zoll, jeder zahlte an jeder fremden Grenze Zoll. Diese nur durch lebhaften Schmuggel umgangene gegenseitige Absperrung und Aussaugung lhmte den ganzen Binnenhandel; 38 Zoll- und Mautlinien unterbanden die Schlagadern des Volkskrpers, der wirtschaftliche Blutlauf stockte. Da jeder Staat sein eigenes Interesse am besten zu frdern whnte, wenn er scheinbaren Gewinn vom andern zog, fruchteten auch die Gesuche Welterblickender wie Friedrich foe Tbinger Nationalkonoms Friedrich List, gem dem 19. Artikel 1789-1846. der Bundesakte sein Augenmerk auf Pflege des Handels und Verkehrs zu richten, die Binnenzlle zu beseitigen und das Bundesgebiet durch Grenzzlle gegen das bergewicht fremder Einfuhr zu schtzen, bei der Zentral-behrde nichts. Infolge der napoleonischen Kontinentalsperre war zwar die deutsche Industrie aufgeblht, der Handel nach dem Auslande aber fast ganz in die Hand der unbestrittenen Beherrscherin des Weltmeeres, Englands, geliefert. Nach der ffnung des Festlands warfen die Englnder ihre Waren in Maffen zu so niedrigen Preisen aus den deutschen Markt, da fr die Deutschen ein Wettbewerb ausgeschlossen war. Unter diesen Umstnden verfuhr Preußen, durch die Trennung seines Gebietes benachteiligt und doch wieder begnstigt, nach dem Grundsatze der Selbsthilfe, indem es fein eignes Gebiet durch das vom Generalsteuerdirektor R. G. Maaeu ^Zoll^e^verfate Zollgefetz zu einem Markte umgestaltete (1818). Grundsatz-Isis.'15 lich war das alte Merkantilsystem ausgegeben. Um der einheimischen Industrie willen belastete man aber fremde Manufakturwaren mit einem Schutzzoll von 10 Prozent, zur Hebung der Einnahmen die Kolonial-waren mit einem Finanzzoll von 20 Prozent. Fr die Nachbarstaaten bedeutete tatschlich das Zollgesetz ein Zwangsmittel zum wirtschaftlichen Anschlu au den greren Staat. Notgedrungen fgte sich zuerst Schwarz-burg-Sondershaufen (1819); die anderen Staaten widerstrebten einige Jahre noch den angebotenen Zollvertrgen zum eignen Schaden, da sie hohe Durchgangszlle tragen muten, freilich auch zum Nachteil Preuens Zoll- wegen des schwunghaft betriebenen Schmuggels. Als aber Bayern und-"^^'Wrttemberg fr sich einen Zollverein schloffen (8. Januar 1828), lehnte-
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