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1. Die neue Zeit - S. 224

1877 - Leipzig : Brandstetter
224 ©rasen von Trautmannsdorf, der überall mit Kraft und Offenheit m Werfe ging, der Friede glücklich zu Stande. Die Hauptpunkte desselben sind folgende: Die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz vom deutschen Reiche und der Niederlande von Spanien wurden förmlich anerkannt. Frankreich erhielt das schöne Elsaß, soweit es österreichisch war, den Sundgau, die Festungen Breisach und Philippsburg, auch mußten mehrere Festungen am Rheine geschleift werden, so daß Frankreich nun ein offenes Thor nach Deutschland bekam. Zuerst erbielt es die Bestätigung seiner völligen Landeshoheit über die lothringischen Bistbümer. Metz, Toul und Verdun. Schweden bekam Vorpommern, die Insel Rügen, nebst der Festung Stettin, die mecklenburgische Stadt Wismar und die sekularisirten oder weltlich gemachten Bisthümer Bremen und Verden, außerdem Sitz und Stimme auf dem deutschen Reichstage. Als Kriegskosten wurden demselben fünf Millionen Thaler zugesichert. Bis diese Summe von dem erschöpften Deutschland aufgebracht war, hielten die Schweden die Festungen besetzt. Brandenburg bekam die Stifter Minden, Halberstadt, Kamin und Magdeburg. Hessenkassel hatte im Laufe des Krieges nichts verloren, gleichwohl erhielt es für seine treue Anhänglichkeit an Schweden die Abtei Hirschfeld nebst 600,000 Thalern, welche Münster, Paderborn, Mainz, Köln und Fulda ausbringen mußten. Mecklenburg bekam, wegen des abgetretenen Wismar, die Bisthümer Schwerin und Ratzeburg als Fürstentümer. Bayern erhielt die Oberpfalz nebst der Kurwurde; den übrigen Theil der Pfalz aber, die Unter - oder Rheinpfalz, erhielt der Sohn des geächteten Friedrich V. zurück, nebst der neu errichteten achten Kurfürstenstelle. Den sämmtlichen deutschen Fürsten wurde die längst geübte Landeshoheit nun auch gesetzmäßig zugesprochen, wohin auch das Recht gehörte, Bündnisse unter sich und mit auswärtigen Mächten zu schließen, insofern sie nicht dem Reiche zu Schaden wären. In Hinsicht der Religionsangelegenheiten wurden den Lutherischen und Reformirten gleiche Rechte mit den Katholiken eingeräumt und zugleich festgesetzt, daß sie alle Kirchen und Kirchengüter behalten sollten, die sie seit dem Jahre 1624 besaßen. Dieses Jahr bekam deshalb den Namen Normal- oder Bestimmungsjahr. Somit war das frühere Resti-tutionsedikt hierdurch stillschweigend von selbst aufgehoben. Der Friede mit Schweden zu Osnabrück wurde ant 8. August, mit Frankreich zu Münster ant 17. September geschlossen, beide Friedensschlüsse aber erst am 24. Oktober bekannt gemacht. Das Schmählichste für uns Deutsche war, daß die Ausländer, Schweden und Franzosen, auch noch die Gewährleistung unserer Reichsverfassung und der Friedens-
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