Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 148

1887 - Leipzig : Freytag
148 weltlichen und einen geistlichen, welche einen aus mehreren Grafschaften be-stehenden Bezirk bereisen und der die Amtsfhrung des Grafen, sowie der die Zustnde in Kirche, Gerichtswesen, Klstern. Schulen berichten muten. Lngs der Grenze waren die Marken (mit bewaffneten Bewohnern besiedelte Landesgrenzen), der welche Markgrafen mit diktatorischer Gewalt gesetzt waren. Die hchsten Beamten waren am Hofe Karls selbst: der Seneschalk, welcher die Aufsicht der das Hauswesen hatte (wie frher der Majordomus), der Pfalzgraf, welcher das knigliche Gericht leitete, die Notare oder Kanzler, welche Urkunden ausfertigten und besiegelten. 2. Die auf altem Rechte begrndete Einrichtung der Reichsverfcnnm-hing behielt Karl der Groe bei. Sie ward in der Merowingerzeit im Mrz abgehalten, wurde aber von Pippin auf Mai, und von Karl in die Sommer-monate verlegt; es erschienen hier alle geistlichen und weltlichen Wrden-trger und beschlossen der Krieg und Frieden und der Gesetzesvorschlge. Die gefaten Beschlsse erhielten Gesetzeskraft und sind in den sog. Kapitn-lernen, dem ersten groen Gesetzbuch der Germanen (so genannt nach der Einteilung in Kapitel) enthalten. Wenn ein Krieg bevorstand, so wurde die wehrpflichtige Mannschaft auf einen bestimmten Tag an den Ort der Reichsversammlung einberufen; diese Ladung, welche durch die Knigsboten oder durch die Grafen in den einzelnen Gauen erfolgte, hie Heerbann; wer ihm nicht Folge leistete, mute eine Geldstrafe erlegen; das frnkische Heer bestand vornehmlich aus Reiterei; das Fuvolk fhrte Schild, Lanze und Bogen, die Reiterei auerdem ein Schwert oder einen Dolch; Helm und Panzer trugen nur vornehme Leute. Den Oberbefehl fhrte der König selbst, in seiner Abwesenheit einer seiner Shne; wenn mehrere Heere ins Feld rckten, wurden auch Mark-grafeu und Grafen mit der Fhrung betraut. Abgaben waren von den Freien nicht zu entrichten; nur wenn der König oder feine Beamten dnrch das Land reiften, war man zur Verpflegung und Befrderung verbunden. Die Einnahmen kamen ans den Zllen und indirekten Steuern, namentlich auf Salz; der grte Teil der Einknfte aber wurde aus den kniglichen Gtern und Forsten gezogen. Auch das Mnzwesen erfuhr eine Umgestaltung, in-dem Karl von der Gold- zur Silberwhrnng berging. 780 Einer Verordnung von 780 gem wurden aus 1 Silber 20 Solid: 12 Denaren geprgt. Der Denar enthielt bei einem K von 367 g 1,62 g Fein-silber und hatte einen Wert von etwa 25 A Beispiele von Mnzen: Cavolus K. F. Car. Spr. <Spcier<, Carl R. F. Civi Arg. <Straburg^.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer