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1. Quellenbuch - S. 71

1885 - Leipzig : Brandstetter
— 71 — „Im Namen des Vaters und des Sohnes und in der Kraft des heiligen Geistes, sowie mit der Amtsgewalt, welche Gott durch deu Apostelfürsten Petrus den Bischöfen verliehen hat, schließen wir die N. N. von dem Schoße der Mutterkirche aus und verfluchen sie zu ewiger Verdammnis, so daß nie durch irgend einen Menschen ihre Wiederaufnahme geschehen oder Umgang von Christen mit ihnen gepflogen werde. Verflucht seien sie in der Stadt und auf dem Felde, verflucht sei ihre Scheune, verflucht ihre Gebeine, die Frucht ihres Landes, die Heerden ihrer Rinder und Schafe. Verflucht sei ihr Eingang und ihr Ausgang, verflucht seien sie im Hanse, flüchtig, wenn sie über Feld gehen. Und es sollen über sie kommen alle jene Flüche, welche Gott durch Moses über das Volk, das dem göttlichen Gesetze Hohn gesprochen, kommen zu lassen beschlossen hat. Und sie seien Anathema Maranatha, d. i. sie sollen zu Grunde gehen bei der zweiten Ankunft des Herrn. Dazu sollen sie treffen alle Flüche, welche die heiligen Kirchengesetze und die Beschlüsse der Apostel bestimmen über Mörder und Kirchenschänder. Denn jene bezeichnen wir mit dem Namen Kirchenschänder, welche an diesen Gesalbten des Herrn (den Bischof) die Hand zu legen gewagt haben. Alles ewige Verderben werde durch den gerechtesten Urteilsspruch göttlicher Strafe auf sie gehäuft. Kein Christ also biete ihnen den Gruß des Engels (das Ave Maria). Kein Presbyter wage es, die Messe vor ihnen zu seiern, noch, wenn sie krank sind, ihnen Beichte zu hören, noch die hochheilige Commnnion ihnen, wenn sie nicht zur Besinnung gekommen sind, selbst im Augenblicke des Todes zu reichen, sondern ihr Begräbnis sei das des Esels, und auf einem Düngerhaufen über der Erde sollen sie liegen, damit sie ein Beispiel der Schmach und des Fluches seien für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschlechter. Und wie diese Lichter, von unsern Händen ans die Erde geworfen, heute ausgelöscht werden, so seien ihre Lebenslichter für ewig ausgelöscht." 36. Heinrich Iv. und die Sachsen. 1013. Der gelehrte Mönch Lambert, der als ein Zeitgenosse Heinrichs Iv. in dem Kloster Hersfeld lebte und in feinen auf unsere Zeit gekommenen lateinischen „Jahrbüchern" die Geschichte seiner Zeit beschrieb, erzählt von den Bedrückungen der Sachsen durch den König Heinrich das Folgende: „Alle Berge und Hügel Sachsens und Thüringens bebaute der König mit sesten Schlössern und Burgen, und legte Besatzungen hinein. Weil aber diese nicht genügenden Lebensunterhalt fanden, so erlaubte er ihnen, von den benachbarten Dörfern und Feldern nach Feindes Art Beute hinwegzuführen. Auch wurden zur Befestigung der Schlösser die Bewohner der umliegenden Gegenden selbst gezwungen, so daß sie alles zum Bau Erforderliche herbeifahren und bei dem Bane selbst wie Knechte im Schweiße ihres Angesichts Frondienste leisten mußten. Um jedoch nicht augenscheinlicher Tyrannei geziehen zu werden, wenn er gegen Unschuldige und gegen seine eigenen Unterthanen mit solcher Grausamkeit verführe, ermutigte er den Erzbischof von Mainz auf jede nur mögliche Weise, die Zehnten in Thüringen, wie er es schon vor mehreren Jahren beabsichtigt hatte, beizutreiben, und er versprach, ihn
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