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1. Vaterländische Geschichte der neuesten Zeit - S. 74

1910 - Düsseldorf : Bagel
74 Anschauung, das Uebergewicht der größeren Macht zu geben, die bislang ja auch die Kaiserkrone bereits besessen. Oesterreich verzichtete aber auf das bestimmteste ebenso auf die Krone, wie auf das, was sie bedeutete: Führung der deutschen Nation. Und es mußte darauf verzichten, weil jede nationale Entwicklung dem Wesen des neugebildeten österreichischen Staates widersprach. Aber auch besondere Umstände hinderten Oesterreich, für die einheitliche nationale Entwicklung einzutreten. So hatte es auch den Bayern die vollste Souveränität zugesagt. Nirgends, nicht einmal auf richterlichem Gebiete, sollte eine Einschränkung geduldet werden; die höchste Gerichtsbarkeit außerhalb des Landes lehnte Bayern daher unbedingt ab. Und in dieser gleichen Anschauung wollte auch Württemberg keinerlei Grenzen der königlichen Gewalt zugeben. Am wenigsten aber hätten sie dem heraufgekommenen Preußen hier oder sonst irgendwo irgend eine Führung der Nation gegönnt. Und Preußen, dessen neue Gestaltung es unbedingt auf die Leitung der Einigung und Freiheitsbewegung hinwies, es wagte selbst sich nicht recht an diese Aufgabe heran. Weder die Persönlichkeit des Königs, noch die bunte Zusammensetzung des jungen Staates, noch die allgemeine Erschöpfung nach den schweren Zeiten ermutigten zu so kühnem Handeln. Nur die Verhältnisse waren schließlich doch stärker als der Wille, und Schritt für Schritt rückte man, weil man gar nicht anders konnte, trotz allen Zagens den nationalen Zielen doch immer näher. Das zeigte schon die Entwicklung auf dem freiheitlichen Gebiete, die Frage der Mitwirkung am Regiment. Verheißen war vom König bereits 1815 (22./5.) eine Verfassung, die eine „Repräsentation des Volkes“ bezweckte. Gewährt wurden endlich 5./6. 1823 die Provinzialstände, die aber nur ein kümmerliches Ergebnis gegenüber den hochgespannten Erwartungen bedeuteten. Zur Hälfte sollten sie aus der Klasse der Rittergutsbesitzer gewählt werden, zur ändern Hälfte aus der der Bauern und Städter. Maßgebend waren demnach die Grundbesitzer, die erfahrungsgemäß am Bestehenden besonders festhalten. Und diese hatten nur zu beraten, nicht endgültig zu beschließen, und das Gebiet der Beratungen betraf nur unpolitische Fragen, wie Wegebau, Landarmenverbände, Irrenhäuser und dergleichen. Dabei waren sie verteilt in acht getrennte Provinzial-
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