Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vaterländische Geschichte der neuesten Zeit - S. 131

1910 - Düsseldorf : Bagel
131 und Hannover, das ganz in Preußens Machtbereich lag, waren zum „Dreikönigsbündnis“ mit Preußen zusammengetreten, aber — nur mit Vorbehalten und nur auf ein Jahr. Und als dann Oesterreich bei sich die Revolution überwunden hatte und Bayern und Württemberg ihm sich anschlossen, traten zunächst Sachsen und Hannover und darnach auch die Kleinstaaten wieder zurück. Das Unionsparlament, das in Erfurt tagte, hat nur einen einzigen Beschluß gefaßt, den Verfassungsentwurf im Großen anzunehmen, den Regierungen aber zu empfehlen, dies oder das so oder so zu verbessern. Für die Einigung Deutschlands ist aus all diesen Bestrebungen nur das eine herausgekommen, daß Hohenzollern dauernd mit Preußen vereinigt wurde. 1850. Wichtiger war ein anderer Fortschritt. Dem Freiheitsverlangen des preußischen Volkes wurde endlich insofern Rechnung getragen, daß ihm am 6. Februar eine Verfassung gewährt wurde, die im wesentlichen eine Mitwirkung des Volkes sicherte. Gegen die Vorzeit bedeutete sie jedenfalls einen gewaltigen Fortschritt. Allerdings war das Wahlrecht kein unbedingt gleiches. Besitz und Lebensstellung sollten Vorrechte haben. Aber ob nicht größere Einsicht und reicherer Besitz eine gewisse Bevorzugung verdiene, mochte doch wenigstens versucht werden. Auch war es gut, daß das Volk sich zunächst in das parlamentarische Leben mehr hineinarbeite; hatte es doch ihm in der preußischen Nationalversammlung und im Erfurter Parlament an Selbstbeherrschung noch sehr gefehlt. Das muß wohl sehr schwer sein. Wird es doch heute noch nicht so leicht, das-Vaterland über die Partei und Fraktion zu setzen; manche scheinen das überhaupt nicht lernen zu können. Die schleswig-holsteinische Bewegung. Der Verlauf der schleswig-holsteinischen Bewegung war annähernd ebenso ergebnislos, wie es derjenige aller Kämpfe in Deutschland war. Den äußeren Anlaß bot ähnlich wie 1863 ein Thronwechsel. An Stelle Christians Viii. war ein kinderloser Herrscher, Friedrich Vii., gefolgt (1848/63). Da für Holstein die männliche Erbfolge galt, für Dänemark aber die weibliche zulässig war, mußte mit dem Tode des neuen Regenten die Trennung eintreten, Schleswig aber und Holstein sollten „up ewig ungedeelt“ bleiben; das war ein altes Recht der Holsteiner..
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer